Regelungen der Quarantäne für Kontaktpersonen
Personen, denen bekannt ist oder die vom Gesundheitsamt darüber in Kenntnis gesetzt werden, dass sie Kontakt zu einer nachweislich mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierten Person hatten wird dringend empfohlen, für fünf Tage die physisch-sozialen Kontakte zu anderen Personen auf zwingend notwendige Kontakte zu reduzieren. Für diesen Zeitraum besteht die Empfehlung zur Durchführung von täglichen Testungen mittels eines Antigenschnelltests oder eines Selbsttests.