Hinweise zur Elektronischen Kommunikation mit dem Kreis Weimarer Land

Elektronische Kommunikation mit dem Kreis Weimarer Land nach § 3a Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG) und § 36a Sozialgesetzbuch (SGB) Erstes Buch (I)

Für die Übermittlung elektronischer Dokumente an den Kreis Weimarer Land, die keiner elektronischen Form im Sinne von § 3a Abs. 2 ThürVwVfG oder § 36a Abs. 2 SGB I bedürfen, werden folgende Zugänge eröffnet:

  • E-Mail:    

    sowie die auf den Internetseiten des Landratsamtes Weimarer Land publizierten weiteren E-Mail-Adressen
     
  • Besonderes elektronische Behördenpostfach:
    Landratsamt Weimarer Land - Poststelle
    (Safe-ID: DE.Justiz.13268e4e-23ab-404e-9c35-f5a873f01040.e9a7)
     

Elektronische Dokumente, die einer elektronischen Form im Sinne von § 3a Abs. 2 ThürVwVfG oder § 36a Abs. 2 SGB I bedürfen, können wie folgt an den Kreis Weimarer Land übermittelt werden:

          oder

  • per Nachricht an das besondere elektronische Behördenpostfach "Landratsamt Weimarer Land - Poststelle" (Safe-ID: DE.Justiz.13268e4e-23ab-404e-9c35-f5a873f01040.e9a7), wenn das Dokument mir einer qualifizierten lektronischen Signatur versehen ist.
     

Der Kreis Weimarer Land nimmt im Rahmen der elektronischen Kommunikation Dokumente in folgenden Dateiformaten entgegen:
- Adobe Acrobat (.pdf)
- nur Text-Formate (.txt)
- JPEG-kompatible Dateien (.jpg / .jpeg)

Ausgeschlossen sind potentiell gefährliche Dateien wie selbstextrahierende Archive, verschlüsselte oder kennwortgeschützte Dateien und Dateien mit aktiven Funktionen (Makros).

Die Gesamtgröße einer E-Mail  einschließlich aller Anhänge (Attachments) ist auf eine Größe von fünf Megabyte (MB) beschränkt.

Eine elektronische Kommunikation ist nicht möglich, soweit sie gesetzlich ausgeschlossen ist oder ein persönliches Erscheinen notwendig ist.

Wurde eine elektronische Kommunikation eröffnet, geht der Kreis Weimarer Land davon aus, dass die gesamte Kommunikation auf diesem Wege stattfinden kann, soweit andere Vorschriften dem nicht entgegen stehen.

Sofern die datenschutzrechtlichen Regelungen eine Übermittlung personenbezogener Daten in der Antwort des Landkreises zulassen, wird darauf hingewiesen, dass Kommunikation über den E-Mail-Provider des Empfängers erfolgt, somit die Datenschutzbestimmungen und Geschäftsbedingungen des Providers gelten und somit nicht für die Korrektheit und Unversehrtheit der übermittelten Daten Gewähr getragen werden kann.

Bei Nutzung der Zugangseröffnung wird das Einverständnis vorausgesetzt, dass die Dokumente auf Viren und Spam überprüft werden. Dokumente die als Viren klassifiziert worden sind, werden ungelesen gelöscht und nicht weiter bearbeitet. Da in Dokumenten, die Computerviren enthalten, in aller Regel die Absenderadressen gefälscht worden sind, erfolgt keine elektronische Rückinformation.

Sofern eine E-Mail oder Nachricht an das besondere leketronische Behördenpostfach nicht verarbeitbar ist, erfolgt eine Information durch den Empfänger. Dieser Fall kann z.B. durch Computerviren, allgemeine technische Probleme oder Abweichungen von den vorstehenden technischen Rahmenbedingungen ausgelöst werden.

Sofern Dokumente durch den Kreis Weimarer Land elektronisch zuzustellen sind, wird gemäß § 5 a ThürVwZVG für die Übermittlung das Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Vertrauensdienstgesetz vershen und gegen unbefugte Kenntnisnahme Dritter geschützt.

Diese Hinweise gelten nur für die Kommunikation mit dem Kreis Weimarer Land. Sie gelten nicht für Verweise auf Angebote von Dritten.