Cannabis-Anbauvereinigung: Seit dem 1. Juli 2024 ist in Thüringen das TLLLR zuständig

Auszug aus der Pressemeldung des TLLLR vom 1.7.2024

Das Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) ist nach dem am 1. April 2024 in Kraft getretenen Konsumcannabisgesetz (KCanG) und der am 1. Juli 2024 in Kraft tretenden Regelung die im Land Thüringen zuständige Behörde.

Das TLLLR ist für die Verfahren zur Erlaubniserteilung zum gemeinschaftlichen Eigenanbau und kontrollierter Weitergabe von Cannabis und Vermehrungsmaterial in Anbauvereinigungen zum Eigenkonsum (§§ 11 bis 15 KCanG), deren behördlichen Überwachung (§§ 26 bis 29 KCanG) und die damit zusammenhängenden Zuständigkeiten zur Übermittlung von Daten für die Zwecke der Evaluierung des KCanG (§ 73 Abs. 3 KCanG) verantwortlich.


Antragsstellung ist ab dem 1. Juli 2024 möglich

Anträge auf Erlaubnis für den gemeinschaftlichen Eigenanbau und die Weitergabe von Cannabis in Anbauvereinigungen und die entsprechenden Anlagen sind vollständig ausgefüllt an: konsumcannabisgesetz@tlllr.thueringen.de zu senden.

Die Antragsbearbeitung ist kostenpflichtig.

Mit einer Entscheidung ist innerhalb von drei Monaten nach Vorlage der vollständigen Antragsunterlagen zu rechnen. Eine Erlaubniserteilung kann mit Auflagen versehen oder versagt werden. Eine Versagung wird insbesondere dann erfolgen, wenn Gründe gem. § 12 KCanG vorliegen.
Die Erlaubnis kann vollständig oder teilweise widerrufen werden.

Das TLLLR ist gleichzeitig als sachlich zuständige Verwaltungsbehörde für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 36 Abs. 1 Nr. 6, 2. Variante sowie Nummern 7 bis 36 KCanG und für die Einziehung von Gegenständen nach § 37 KCanG, soweit diese einer Ordnungswidrigkeit zugrunde liegen, zuständig.

Anträge und weitere Informationen

TLLLR - Erlaubnisverfahren für Cannabis-Anbauvereinigungen