Thüringer Reparaturbonus geht weiter: Anträge für Elektrogeräte möglich

Der Thüringer Reparaturbonus wird fortgeführt und ist seit dem 15. Mai 2024 für Elektrogeräte gültig. Die Hälfte der Reparaturkosten kann erstattet werden. Zuständig ist die Verbraucherzentrale Thüringen. Sie koordiniert alle Anträge von Bürgern aus den Städten und Gemeinden des Bundeslandes Thüringens. Die Antragstellung ist nur online und mit Registrierung möglich. Die entstandenen Kosten bei der Reparatur Ihres Elektrogerätes belegen Sie mit einer Quittung. 

 

Auf der Website der Verbraucherzentrale Thüringen finden Sie weitere Informationen: 

https://www.reparaturbonus-thueringen.de/so-funktioniert-der-reparaturbonus-thueringen

Online-Antrag für den Reparaturbonus:

https://www.reparaturbonus-thueringen.de/reparaturbonus-beantragen