Der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) hat die öffentliche Verantwortung für die Gesundheit der Bevölkerung. Der ÖGD umfasst Einrichtungen der Gesundheitsverwaltung auf Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene. Auf Bundesebene gehören z. B. das Bundesgesundheitsministerium und Bundesbehörden wie die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung oder das Robert-Koch-Institut zum ÖGD. Auf Länderebene sind dies die Ländergesundheitsministerien und Landesämter und auf der kommunalen Ebene die Gesundheitsämter.
Gesundheitsämter sind neben der ambulanten und stationären Versorgung die dritte Säule in unserem Gesundheitswesen. Das Gesundheitsamt fördert und schützt die Gesundheit der Menschen. Rechtsgrundlage für die Arbeit im Gesundheitsamt ist die Thüringer Verordnung über den öffentlichen Gesundheitsdienst und die Aufgaben der Gesundheitsämter in den Landkreisen und kreisfreien Städten in der Fassung vom 2. Oktober 1998. Die Fachaufsicht obliegt dem Thüringer Landesverwaltungsamt. Das Gesundheitsamt des Kreises Weimarer Land gliedert sich nach der Amtsleitung in die folgenden Sachgebiete.