Kinder- und Jugendzahnärztlicher Dienst
Schulen
Der kinder- und jugendzahnärztliche Dienst führt die jährlich stattfindenden zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung in Schulen durch. Die Teilnahme ist verpflichtend.
Im Rahmen der Gruppenprophylaxe ist eine Fluoridierung zur Zahnschmelzhärtung möglich, wird aber nur mit vorliegender Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten durchgeführt.
Diese Maßnahme ist freiwillig, dient Vorbeugung von Zahn-und Mundkrankheiten und wird zweimal jährlich durchgeführt. Die Eltern werden rechtzeitig darüber informiert.
Benötigte Dokumente:
- Zahnärztlicher Kinderpass (ab Geburtsjahr 2013 bis zum 12. Lebensjahr)
- Einwilligungserklärung zur Fluoridierung mit Fluoridlack
Kindertageseinrichtungen
Der kinder- und jugendzahnärztliche Dienst führt die jährlich stattfindenden zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchung in Kindertageseinrichtungen durch. Die Teilnahme ist freiwillig.
Während der Untersuchung ist eine pädagogische Fachkraft anwesend. Über das Ergebnis der Untersuchung werden die Sorgeberechtigten schriftlich informiert.
Eine Früherkennung verhindert im besten Fall eine aufwendige Behandlung und wirkt bei guter Zusammenarbeit mit dem Hauszahnarzt dem Risiko einer Erkrankung oder einer Gebissfehlstellung entgegen.
Ab dem 6. Lebensmonat sollte die erste Vorsorgeuntersuchung durch ein langsames Eingewöhnen beim Hauszahnarzt stattfinden. Im Behandlungsfall hat das Kind dann im besten Fall schon Vertrauen und die zahnärztliche Behandlung kann ohne Angst des kleinen Patienten durchgeführt werden.
Eine Prophylaxefachkraft der Landesarbeitsgemeinschaft für Jugendzahnpflege e.V. oder ein Patenschaftszahnarzt besucht die Kindertageseinrichtungen regelmäßig, putzt mit den Kindern Zähne, spricht über gesunde Ernährung und führt im Rahmen der Gruppenprophylaxe eine Fluoridierung der Zähne mit Fluoridlack durch (Einwilligungserklärung der Sorgeberechtigten notwendig).
Benötigte Dokumente:
- Zahnärztlicher Kinderpass
- Einwilligungserklärung zur Untersuchung oder/und zur Fluoridierung
Weitere Angebote
- Beratung und Begutachtung in den Praxisräumen des Gesundheitsamtes
- Planung und Durchführung von Projekttagen
- Beratung von betreuenden Personen (Erziehende Personen, Lehrende Personen)