Bauverwaltung Wohnungsbauförderung
Wir beraten Sie zu Förderprogrammen der Thüringer Aufbaubank zum Neubau, Erwerb und Modernisierung von Wohnraum.
Für den Bezug mietpreisgebundener Wohnungen benötigen Sie einen Wohnberechtigungsschein.
Wir beraten Sie bei der Antragstellung, prüfen anhand der vorgelegten Unterlagen, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen und erteilen die benötigten Wohnberechtigungsscheine.
Grundlage für die Antragsbearbeitung ist das Thüringer Wohnraumfördergesetz in Verbindung mit der Verwaltungsvorschrift zum Vollzug der Bindungen geförderter Wohnungen.
Der Wohnberechtigungsschein wird für ein Jahr erteilt. Sofern Sie innerhalb dieses einen Jahres keine Sozialwohnung anmieten können, beantragen Sie bitte erneut einen Wohnberechtigungsschein.
Für die Belegung einer Sozialwohnung in Thüringen gelten nur die in Thüringen ausgestellten Wohnberechtigungsscheine.