Bauverwaltung Wohnungsbauförderung

Förderprogramme der Thüringer Aufbaubank

Wir beraten Sie zu Förderprogrammen der Thüringer Aufbaubank zum Neubau, Erwerb und Modernisierung von Wohnraum.

Wohnberechtigungsschein beantragen

Wenn Sie eine Sozialwohnung beziehen möchten, benötigen Sie zunächst einen Wohnberechtigungsschein. Wir erteilen auf Antrag die benötigten Wohnberechtigungsscheine für mietpreisgebundene Wohnungen an Sie als Wohnungssuchende. Bei der anschließenden Antragsbearbeitung werden Ihre Angaben geprüft. Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie einen Wohnberechtigungsschein. Die Voraussetzungen können Sie in § 19 Thüringer Wohnraumfördergesetz nachlesen.

Der Wohnberechtigungsschein wird für ein Jahr erteilt. Sofern Sie innerhalb dieses einen Jahres keine Sozialwohnung anmieten können, müssen Sie erneut einen Wohnberechtigungsschein beantragen. 

Für die Belegung einer Sozialwohnung in Thüringen gelten nur die in Thüringen ausgestellten Wohnberechtigungsscheine.

Wenn Sie einen Wohnberechtigungsschein erhalten haben, legen Sie diesen bitte dem jeweiligen Vermieter spätestens bei dem Abschluss des Mietvertrags vor.

Wir sind für Sie da

Herr Nautsch
03644 540-623

Beratung zur Wohnungsbauförderung

Frau Reinke
03644 540-614

Erteilung von Wohnberechtigungsscheinen
Freistellung von Wohnungen von der Belegungsbindung