Untere Abfall-, Chemikalien- und Bodenschutzbehörde

Das Amt ist zuständig für die Überwachung bzw. Umsetzung Abfallrecht/Bodenschutzrecht im Landkreis Weimarer Land sowie Aufnahme illegaler Entsorgungen:

  • Erteilung von Transporterlaubnissen/ -genehmigungen
  • Abfallrechtliche Genehmigungsverfahren (Abfalleinstufungen,  Feststellen der Gefährlichkeit von Abfällen, Festlegung
    Entsorgungswege bzw. der weiteren Verfahrensweise)
  • Umsetzung elektronisches Nachweisverfahren (eANV) als Erzeuger
  • Abfallrechtliche Kontrolle von nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen
  • Abfallberatung
  • Entsorgungswege (Verwertung/Beseitigung) sämtlicher Abfallarten; Auskünfte zu Erzeuger- /Beförderer-/Entsorger-Nummern; Abfallsatzung/ Gebührensatzung; Schadstoffsammlung
  • Beseitigung von Einzelablagerungen und Autowracks (Umsetzung der Altfahrzeugverordnung)
  • Vollzug der Thüringer Pflanzenabfall-Verordnung (u.a. Verbrennen von Baum- und Strauchschnitt)
  • Anzeigenbearbeitung von gewerblichen/gemeinnütz. Sammlungen nach § 18 KrWG
  • Vollzug des Bundesbodenschutzgesetzes (BBodSchG), des Thüringer Bodenschutzgesetzes (ThürBodSchG) und der Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV)
  • Erfassung und fachliche Bewertung von Altlastenverdachtsflächen (ALVF) und schädlichen Bodenveränderungen
  • Sicherstellung von bodenschutzrechtlichen Anforderungen beim Auf- und Einbringen von Materialien auf oder in den Boden sowie der Verfüllung von Abgrabungen Festlegung der erforderlichen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr bei schädlichen Bodenveränderung 
  • Stellungnahmen im Rahmen TÖB
  • Auskünfte aus dem Thüringer Altlasteninformationssystem THALIS,  dessen Aktualisierung sowie die Beratung von Grundstückseigentümern, Bauherren, Investoren.

Im Bereich der Zuständigkeit liegt ebenso die Überwachung nach § 21 Abs. 1 und 2 Satz 1, Abs. 3 Satz 1 sowie Abs. 6 des Chemikaliengesetzes (ChemG) und nachgeordneter Gesetze und Verordnungen im Rahmen der nationalen und europäischen Chemikaliensicherheit im Kreis Weimarer Land bei Handelseinrichtungen, Gewerbe- und Industriebetrieben, u.a. für:

  • die Überwachung der Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV) bezüglich der Verbote und Beschränkungen für das Inverkehrbringen von gefährlichen Stoffen, Zubereitungen und Erzeugnissen u.a.
    - im Versandhandel und im Internet
    - Informations- und Aufzeichnungspflichten gemäß §§ 2 und 3 bei Abgabe der Stoffe und Gemische an Dritte
    - Erteilung von Erlaubnissen nach § 2 Abs. 
    - Entgegennahme und Prüfung von Anzeigen nach § 2 Abs. 3 bzw. Abs. 6
  • Marktüberwachung sonstiger Verbraucherprodukte (z.B. nach Produktsicherheitsgesetz).

Wir sind für Sie da

Herr Opitz
03644 540-671

Überwachung der Umsetzung des Chemikaliengesetzes und nachgeordneter Gesetze und Verordnungen bei Handelseinrichtungen, Gewerbe- und Industriebetrieben

Herr Unruh-Harder
03644 540-696

Abfallberatung/Abfallrecht/Bodenschutz, Überwachung der Umsetzung des Chemikaliengesetzes und nachgeordneter Gesetze und Verordnungen bei Handelseinrichtungen, Gewerbe- und Industriebetrieben

Herr Jennicke
03644 540-695

Abfallberatung/illegale Ablagerungen

n. n.
03644 540-191

Vollzug des Bundes-Bodenschutzgesetzes einschließlich des Thüringer Bodenschutzgesetzes und der Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung,
Auskünfte aus dem Thüringer Altlasteninformationssystem THALIS