Untere Abfall-, Chemikalien- und Bodenschutzbehörde
Das Amt ist zuständig für die Überwachung bzw. Umsetzung Abfallrecht/Bodenschutzrecht im Landkreis Weimarer Land sowie Aufnahme illegaler Entsorgungen:
- Erteilung von Transporterlaubnissen/ -genehmigungen
- Abfallrechtliche Genehmigungsverfahren (Abfalleinstufungen, Feststellen der Gefährlichkeit von Abfällen, Festlegung
Entsorgungswege bzw. der weiteren Verfahrensweise) - Umsetzung elektronisches Nachweisverfahren (eANV) als Erzeuger
- Abfallrechtliche Kontrolle von nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen
- Abfallberatung
- Entsorgungswege (Verwertung/Beseitigung) sämtlicher Abfallarten; Auskünfte zu Erzeuger- /Beförderer-/Entsorger-Nummern; Abfallsatzung/ Gebührensatzung; Schadstoffsammlung
- Beseitigung von Einzelablagerungen und Autowracks (Umsetzung der Altfahrzeugverordnung)
- Vollzug der Thüringer Pflanzenabfall-Verordnung (u.a. Verbrennen von Baum- und Strauchschnitt)
- Anzeigenbearbeitung von gewerblichen/gemeinnütz. Sammlungen nach § 18 KrWG
- Vollzug des Bundesbodenschutzgesetzes (BBodSchG), des Thüringer Bodenschutzgesetzes (ThürBodSchG) und der Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV)
- Erfassung und fachliche Bewertung von Altlastenverdachtsflächen (ALVF) und schädlichen Bodenveränderungen
- Sicherstellung von bodenschutzrechtlichen Anforderungen beim Auf- und Einbringen von Materialien auf oder in den Boden sowie der Verfüllung von Abgrabungen Festlegung der erforderlichen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr bei schädlichen Bodenveränderung
- Stellungnahmen im Rahmen TÖB
- Auskünfte aus dem Thüringer Altlasteninformationssystem THALIS, dessen Aktualisierung sowie die Beratung von Grundstückseigentümern, Bauherren, Investoren.
Im Bereich der Zuständigkeit liegt ebenso die Überwachung nach § 21 Abs. 1 und 2 Satz 1, Abs. 3 Satz 1 sowie Abs. 6 des Chemikaliengesetzes (ChemG) und nachgeordneter Gesetze und Verordnungen im Rahmen der nationalen und europäischen Chemikaliensicherheit im Kreis Weimarer Land bei Handelseinrichtungen, Gewerbe- und Industriebetrieben, u.a. für:
- die Überwachung der Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV) bezüglich der Verbote und Beschränkungen für das Inverkehrbringen von gefährlichen Stoffen, Zubereitungen und Erzeugnissen u.a.
- im Versandhandel und im Internet
- Informations- und Aufzeichnungspflichten gemäß §§ 2 und 3 bei Abgabe der Stoffe und Gemische an Dritte
- Erteilung von Erlaubnissen nach § 2 Abs.
- Entgegennahme und Prüfung von Anzeigen nach § 2 Abs. 3 bzw. Abs. 6 - Marktüberwachung sonstiger Verbraucherprodukte (z.B. nach Produktsicherheitsgesetz).