Service-Parkausweis

Die Ausnahmegenehmigung berechtigt im gesamten Geltungsbereich der Landeshauptstadt Erfurt, der kreisfreien Stadt Weimar, der Stadt Apolda, der Stadt Arnstadt, der Stadt Sömmerda, dem Landkreis Sömmerda und dem Kreis Weimarer Land zum Parken im eingeschränkten Halteverbot (VZ 286 StVO und VZ 290 StVO) - gilt nicht für Ladezonen.

  • Parken auf Bewohnerparkplätzen (VZ 314/315 StVO mit entsprechendem Zusatz),
  • Parken ohne Gebühren an Parkuhren und Parkscheinautomaten,
  • Parken ohne Beachtung der Höchstparkdauer auf Parkplätzen mit Parkscheibenpflicht.

Die maximale Parkzeit für die Ausnahmegenehmigung beträgt drei Stunden nur mit eingestellter Parkscheibe.

Die Ausnahmegenehmigung wird als widerrufliche, befristete Genehmigung (höchstens ein Jahr) erteilt. Durch die Inanspruchnahme der Ausnahmegenehmigung darf die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt und der Verkehrsfluss nur unwesentlich eingeschränkt werden.

Der Serviceparkausweis gilt für das Parken eines Service- und Werkstattfahrzeuges während des Arbeitseinsatzes für eine Parkdauer von maximal drei Stunden je Einsatz. Er darf nur im Rahmen von Reparatur- und Montagearbeiten genutzt werden und berechtigt nicht zum Parken am Betriebssitz. Die Genehmigung für serviceorientierte Handwerks- und Dienstleistungsunternehmen entsprechend der von den Gebietskörperschaften vereinbarten Branchenliste erteilt nur die am Firmensitz örtlich zuständige Verkehrsbehörde.
 

Folgender Verfahrensablauf ist zu beachten:

Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für einen Service-Parkausweis ausfüllen und mit folgenden Anlagen einreichen:

  • Vorlage des Fahrzeugscheins oder des Fahrzeugbriefs (Original),
  • Vorlage des Personalausweises (Original) und der Gewerbeanmeldung (Kopie).

Der Serviceparkausweis kostet im Jahr 150 Euro (1/2 Jahr 75 Euro) zuzüglich je 10,00 Euro Auslagen und kann nur nach vorheriger Antragstellung bearbeitet werden.
Dabei ist zurzeit noch eine Bearbeitungszeit von zwei bis drei Tagen notwendig.

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Herr Schröder
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Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen, Service-Parkausweis, Gurtbefreiung/Schutzhelmbefreiung, Befahren gesperrter Straßen