Rettungsdienst
Gemäß des Thüringer Rettungsdienstgesetzes (ThürRettG) für den Freistaat Thüringen ist der Landkreis Aufgabenträger des bodengebundenen Rettungsdienstes. Er ist zuständig für die Erstellung des Rettungsdienstbereichsplans, welcher die bedarfsgerechte medizinische Versorgung der Bevölkerung flächendeckend sicherzustellen hat. Hierzu gehören insbesondere die Notfallrettung und der Krankentransport. Im Sachgebiet Rettungsdienst findet zudem die Gebührenabrechnung der Rettungsdiensteinsätze statt.