Rechnungsprüfungsamt
Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises prüft die Jahresrechnungen und Jahresabschlüsse des Landkreises, der kreisangehörigen Kommunen, der Eigenbetriebe, Zweckverbände und kommunalen Anstalten. Wir sind ein unabhängiges Organ und bei der Aufgabenerfüllung nur dem Gesetz unterworfen. Zu den elementaren Prüfungsinhalten zählen nach § 84 Thüringer Kommunalordnung, ob
- der Haushaltsplan und die Haushaltssatzung eingehalten wurden,
- die Einnahmen und Ausgaben begründet und belegt sind,
- die Jahresrechnung und die Vermögensnachweise ordnungsgemäß aufgestellt sind,
- wirtschaftlich und sparsam verfahren wird,
- die Aufgaben mit geringerem Personal- und Sachaufwand oder auf andere Weise wirksam erfüllt werden können.
Über die Ergebnisse der Prüfung wird ein Bericht gefertigt. Dieser dient als Grundlage für die Beschlussfassung über die Feststellung der Jahresrechnung und der Entlastung der Behördenleitung. Die festgestellte Jahresrechnung, die Beschlüsse und der Bericht sind dann für 14 Tage bei der zuständigen Behörde öffentlich auszulegen und bis zur Feststellung der folgenden Jahresrechnung zur Einsichtnahme zur Verfügung zu halten.