Information nach § 40 Thüringer Datenschutzgesetz (ThürDSG) zur Verarbeitung personenbezogener Daten zur Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten
Gemäß § 40 ThürDSG haben Sie bei Datenverarbeitungen nach der JI-Richtlinie (RL EU 2016/680) einen allgemeinen Informationsanspruch.
1. Kontaktdaten der Verantwortlichen - § 40 Nr. 3 ThürDSG
Kreis Weimarer Land
vertreten durch die Landrätin
Bahnhofstraße 28, 99510 Apolda
Tel.: 03644 540-0
E-Mail: post.landratsamt@weimarerland.de
2. Kontaktdaten der Datenschutzbeauftragten - § 40 Nr. 3 ThürDSG
Kreis Weimarer Land | Datenschutzbeauftragte
Dienstsitz: Landratsamt Weimarer Land
Bahnhofstraße 28, 99510 Apolda
Telefon: 03644 540-139
Fax: 03644 540-850
E-Mail: post.datenschutzbeauftragte@weimarerland.de
3. Zwecke der Verarbeitung - § 40 Nr. 1 ThürDSG
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt zum Zweck der ordnungsgemäßen Durchführung
von Zwecke der Datenverarbeitung beruhen auf der Grundlage von § 40 Nr. 1 ThürDSG wie folgt:
• Ermittlungen in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren
• Anhörung in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren
• Erlass eines Bußgeldbescheides/ einer schriftlichen Verwarnung in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren
• Zeuge in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren
• Vollstreckung von Geldbußen
Im Einzelfall werden personenbezogene Daten an andere Behörden, wie etwa die Staatsanwaltschaften, die Amtsgerichte, die Polizei oder Verwaltungsbehörden weitergegeben, wenn der Verdacht einer Straftat besteht (§ 41 OWiG), gerichtliche Vollstreckungsmaßnahmen (Erzwingungshaft, Ersatzmaßnahme bei Jugendlichen und Heranwachsenden) beantragt und Ermittlungsersuchen gestellt werden oder der Kreis Weimarer Land für die Verfolgung und Ahndung der Ordnungswidrigkeit keine Zuständigkeit besitzt.
4. Rechte des Betroffenen - § 40 Nr. 2 ThürDSG
Die nachfolgenden Rechte bestehen auf Grundlage von § 40 Nr. 2 ThürDSG nur nach den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen und können auch durch spezielle Regelungen eingeschränkt oder ausgeschlossen sein.
Die betroffene Person hat das Recht, von der Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden; ist dies der Fall, so hat sie ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten und auf die in § 42 ThürDSG im Einzelnen aufgeführten Informationen.
Die betroffene Person hat das Recht, von der Verantwortlichen unverzüglich die Berichtigung, sie betreffender unrichtiger personenbezogene Daten und ggf. die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten zu verlangen (§ 43 Abs. 1 ThürDSG).
Die betroffene Person hat das Recht, von der Verantwortlichen zu verlangen, dass sie betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden, sofern einer der in § 43 Abs. 2 ThürDSG im Einzelnen aufgeführten Gründe zutrifft, z. B. wenn die Daten für die verfolgten Zwecke nicht mehr benötigt werden (Recht auf Löschung).
Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der in § 43 Abs. 1 ThürDSG aufgeführten Voraussetzungen gegeben ist, z. B. wenn die betroffene Person Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt hat, für die Dauer der Prüfung durch den Verantwortlichen.
5. Recht auf Anrufung des Landesbeauftragten für den Datenschutz - § 40 Nr. 4, 5 ThürDSG
Im Rahmen der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten haben Sie auf Grundlage von § 40 Nr. 4, 5 ThürDSG das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde. Dies ist in Thüringen der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Häßlerstraße 8, 99096 Erfurt (www.tlfdi.de), Tel.: 0361 57-3112900; E-Mail: poststelle@datenschutz.thueringen.de.