Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch (SGB XII)

Die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bzw. Hilfe zum Lebensunterhalt stellen den Lebensunterhalt sicher. Sie sind einkommens- und vermögensabhängig, hierbei ist auch der nicht getrennt lebende Partner zu berücksichtigen. Der monatliche Bedarf umfasst vor allem die maßgebende Regelbedarfsstufe, angemessene Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, eventuell Mehrbedarfe sowie Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge. Es handelt sich immer um einen Individualanspruch, hierzu können Sie sich gern beraten lassen.
Die Leistungen der Grundsicherung werden nur auf Antrag geprüft und erbracht. Sofern durch vorrangige Sozialleistungen (z. B. Wohngeld) die Hilfebedürftigkeit überwunden werden kann, besteht kein Anspruch. 

Wir sind für Sie da

Frau Leisering-Jacobi
03644 540-708

Sachbearbeiterin Grundsicherung
Hilfe zum Lebensunterhalt
 A, B, C, I, O, P, Q, V - Z

Frau Deile
03644 540-720

Sachbearbeiterin Grundsicherung
Hilfe zum Lebensunterhalt
D, E, F, G, H

Frau Beck
03644 540-742

Sachbearbeiterin Grundsicherung
Hilfe zum Lebensunterhalt
J, K, L, M, N

Frau Müller
03644 540-743

Sachbearbeiterin Grundsicherung
Hilfe zum Lebensunterhalt
R, S, T, U

Frau Telle
0151 57325074

Sachbearbeiterin Grundsicherung
Hilfe zum Lebensunterhalt