Lebensmittelüberwachung
Das Aufgabengebiet des Sachgebietes Lebensmittelüberwachung umfasst unter anderem:
- gesundheitlichen Verbraucherschutz sowie Schutz vor Irreführung und Täuschung
- Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen auf allen Herstellungs- und Vermarktungsstufen von Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln, Tabakerzeugnissen und Bedarfsgegenständen (z. B. Geschirr, Spielzeug, Kleidung) durch Betriebskontrollen und Probenahmen
- Beratung auf den Gebieten des Lebensmittelrechts (z. B. Lebensmittelhygiene, -kennzeichnung)
- Bearbeitung von Verbraucherbeschwerden.