Internationaler Führerschein

Der Internationale Führerschein wird auf Antrag zusätzlich zum nationalen Führerschein ausgestellt.
Bei diesem muss es sich um einen EU-Kartenführerschein handeln. Inhaber alter Führerscheindokumente müssen dazu auch den neuen EU-Kartenführerschein beantragen.

Voraussetzung

  • der Hauptwohnsitz muss sich im Zuständigkeitsbereich der Fahrerlaubnisbehörde befinden
  • der Bürger muss im Besitz eines EU-Führerscheines sein

Benötigte Unterlagen

  • Vorlage eines Personalausweises/Reisepasses mit Meldebescheinigung
  • 1 biometrisches Passfoto (35 X 45 mm), Frontalaufnahme (entsprechend den Bestimmungen der Passverordnung vom 19.10.2007, BGBI. I S. 2007, 2386)
  • EU-Führerschein

Gebühren
Ausstellung des Internationalen Führerscheines   13,80 Euro

Bei Vollständigkeit der Unterlagen wird der Internationale Führerschein am selben Tag in der Behörde ausgestellt.