Untere Immissionsschutzbehörde

Für den Immissionsschutz sind Emissionen im Allgemeinen Luftverunreinigungen, Geräusche (Lärm), Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen, die von Anlagen, dem Verkehr und anderen vom Menschen direkt verursachten Tätigkeiten ausgehen. Immissionen wirken auf Menschen, Tiere, Pflanzen, Atmosphäre, Boden, Wasser sowie Kultur- oder sonstige Sachgüter ein.

Hauptaufgaben:

  • Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und der zu diesem Gesetz erlassenen Verordnungen
  • Genehmigung (Neu- und Änderungs-) von genehmigungsbedürftigen Anlagen nach BImSchG
  • Überwachung von genehmigungsbedürftigen und nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen

Formulare und Dokumente

Wir sind für Sie da

Frau Hinniger
03644 540-192

Anlagen nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG): Windkraftanlagen

Frau Dr. Freitag
03644 540-193

Anlagen nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG): Windkraftanlagen,
Kleinfeuerungsanlagen (private)

Herr Unruh
03644 540-195

Genehmigung und Überwachung von Industrie- und Gewerbeanlagen, die dem BImSchG und den dazugehörenden BImSchV unterliegen: Anlagen zur Behandlung und Lagerung von Abfällen, Industrieanlagen, Störfallanlagen, Kühlanlagen

Frau Strese
03644 540-194

Anlagen nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG): IED-Anlagen,
Tierhaltungsanlagen und andere landwirtschaftliche Anlagen, BImSchV