Untere Immissionsschutzbehörde
Für den Immissionsschutz sind Emissionen im Allgemeinen Luftverunreinigungen, Geräusche (Lärm), Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen, die von Anlagen, dem Verkehr und anderen vom Menschen direkt verursachten Tätigkeiten ausgehen. Immissionen wirken auf Menschen, Tiere, Pflanzen, Atmosphäre, Boden, Wasser sowie Kultur- oder sonstige Sachgüter ein.
Hauptaufgaben:
- Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und der zu diesem Gesetz erlassenen Verordnungen
- Genehmigung (Neu- und Änderungs-) von genehmigungsbedürftigen Anlagen nach BImSchG
- Überwachung von genehmigungsbedürftigen und nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen