Die Finanzverwaltung nimmt alle Aufgaben des Landkreises auf dem Gebiet des kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens wahr. Sie gliedert sich in die Sachgebiete Kämmerei/Liegenschaften, Kreiskasse einschließlich Vollstreckung sowie Steuern und Beteiligungen.
In ihren Zuständigkeitsbereich fallen insbesondere die Aufstellung der Haushaltspläne und Jahresabschlüsse sowie deren kassenmäßiger Vollzug, das Mahn- und Vollstreckungswesen, die Verwaltung des Vermögens und der Schulden, das Beteiligungsmanagement/-controlling und die Angelegenheiten des Landkreises als Steuerschuldner.