Ersterteilung und Erweiterung einer Fahrerlaubnis
Voraussetzungen
- Hauptwohnsitz im Zuständigkeitsbereich
- notwendiges Mindestalter ist bereits erreicht bzw. wird innerhalb der nächsten sechs Monate erreicht
Beantragung
- persönliches Erscheinen bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde Ihres Hauptwohnsitzes
- in Ausnahmefällen ist auch eine Beantragung bei der Behörde des Nebenwohnsitzes möglich, wenn die Behörde des Hauptwohnsitzes zustimmt
- ein Antragsformular muss durch Sie nicht ausgefüllt werden. Es wird durch uns erstellt und von Ihnen lediglich unterschrieben.
Benötigte Unterlagen für die Beantragung der Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, C1,C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE, T, L
- Vorlage des Personalausweises/ Reisepasses mit Meldebescheinigung/ Kinderausweis mit Meldebescheinigung
- Einverständniserklärung der Eltern bei Kindern die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (Formular bei der Fahrschule erhältlich)
- 1 biometrisches Passfoto (35 X 45 mm), Frontalaufnahme (entsprechend den Bestimmungen der Passverordnung vom 19.10.2007, BGBI. I S. 2007, 2386)
- bei Beantragung der Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, T, L ist ein Sehtest eines Augenoptikers oder Augenarztes ausreichend
- bei Beantragung von den C und D Klassen ist der Nachweis durch ein Gutachten oder Zeugnis eines Augenarztes oder eines Betriebs-/Arbeitsmediziners zu erbringen, Nachweis über gesundheitliche Eignung
- und bei D Klassen ist ein Gutachten über die medizinisch-psychologische Eignung notwendig (Untersuchung wird über die Fahrerlaubnisbehörde beantragt)
- Nachweis über die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen am Unfallort bei Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, T, L
- Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe bei den C und D Klassen
- amtliches Führungszeugnis bei den D Klassen (Beantragung beim Einwohnermeldeamt)
Gebühren:
- 43,40 Euro bei der Erteilung der ersten Fahrerlaubnis
- 42,60 Euro bei der Erweiterung der Fahrerlaubnis