Ersatzführerschein wegen Verlust oder Diebstahl
Voraussetzung
- Beantragung der Fahrerlaubnis bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde Ihres Hauptwohnsitzes (persönliches Erscheinen ist Pflicht, da persönliche Unterschriftsleistung erfolgen muss)
Benötigte Unterlagen für die Beantragung
- 1 biometrisches Passfoto (35 X 45 mm), Frontalaufnahme (entsprechend den Bestimmungen der Passverordnung vom 19.10.2007, BGBI. I S. 2007, 2386)
- Vorlage des Personalausweises/ Reisepasses mit Meldebescheinigung
- Karteikartenabschrift (Falls der abhanden gekommene Führerschein bzw. die Erstschrift nicht von dem Landratsamt Weimarer Land ausgestellt wurde, ist eine Karteikartenabschrift der auswärtigen Fahrerlaubnisbehörde, die den Führerschein ausgestellt hat, notwendig. Fordern Sie die Karteikartenabschrift bitte selbst bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde an und lassen Sie diese direkt an uns übersenden bzw. per Fax (03644/540734) zustellen.
- Nachweise zu Fahrerlaubniserteilungen (Karteikarte "VK 30") bei Erteilung in der ehemaligen DDR von 1968 bis 1982
- Abnahme einer Versicherung an Eides Statt (Sie können diese bei einem Notariat oder bei uns abgeben. Falls ihnen Ihr abhanden gekommener Führerschein gestohlen wurde und Sie den Diebstahl bei einer Polizeidienststelle angezeigt haben, ersetzt die Diebstahlsanzeige die Notwendigkeit der Abgabe einer Versicherung an Eides Statt. Bringen Sie in diesem Fall bitte eine Bestätigung über die Erstattung einer Anzeige mit. Eine Tagebuchnummer allein ist dafür nicht ausreichend.)
Gebühren:
- Ausstellung eines Ersatzführerscheines 29,90 Euro
- Abnahme einer eidesstattlichen Versicherung 30,70 Euro