Einbürgerung

Wer dauerhaft in Deutschland lebt, aber noch nicht deutscher Staatsangehöriger ist, kann sich unter bestimmten Voraussetzungen einbürgern lassen. Das geschieht nicht automatisch, sondern nur auf Antrag.

Grundlegende Informationen finden Sie in unserem Informationsblatt. Sollten sich Fragen ergeben, werden diese gern per E-Mail beantwortet, oder Sie nutzen die Möglichkeit, telefonisch ein Beratungsgespräch zu vereinbaren.

Wir sind für Sie da

Staatsangehörigkeitsbehörde
03644 540-776
03644 540-778


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