Einbürgerung

Wer dauerhaft in Deutschland lebt, aber noch nicht deutscher Staatsangehöriger ist, kann sich unter bestimmten Voraussetzungen einbürgern lassen. Das geschieht nicht automatisch, sondern nur auf Antrag.

Die Anspruchsvoraussetzungen nach § 10 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) sind:
• seit mindestens fünf Jahren rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland
• bei besonderen Integrationsleistungen (z. B. Integrationskurs, Sprachniveau C1 und wirtschaftliche Unabhängigkeit) kann die geforderte Aufenthaltszeit auf drei Jahre verkürzt
   werden
• der Einbürgerungsbewerber ist freizügigkeitsberechtigter EU-Bürger oder besitzt eine Niederlassungserlaubnis oder eine bestimmte Aufenthaltserlaubnis
• Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes (Loyalitätserklärung)
• keine verfassungsfeindlichen Betätigungen oder Verurteilung wegen einer Straftat
• Sicherung des Lebensunterhalts ohne Inanspruchnahme von Sozialleistungen (insbesondere Leistungen nach dem SGB II und SGB XII)
• keine Verurteilung wegen einer Straftat
• ausreichende deutsche Sprachkenntnisse
• Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland (erfolgreiche Teilnahme an einem Einbürgerungstest)

Ehegatten und minderjährige Kinder können unter Umständen miteingebürgert werden, auch wenn sie sich noch nicht seit fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland aufhalten.
Sollten sich Fragen ergeben, werden diese gern per E-Mail beantwortet oder Sie nutzen die Möglichkeit uns telefonisch zu kontaktieren.

Aktuelles
Derzeit können wir Ihnen leider keinen konkreten Termin zur persönlichen Antragsabgabe in unserer Behörde anbieten. Leider kommt es aufgrund massiv gestiegener Antragszahlen und des bestehenden Arbeitsrückstandes noch immer zu langen Vorlaufzeiten bei Terminvergaben für Beratungen zur Einbürgerung. Künftige Termine können bedauerlicherweise mit einer langen Wartezeit von mehr als 18 Monaten verbunden sein.
Jedoch haben wir eine Warteliste nach Anfragedatum erstellt.
Im Hinblick auf den Gleichbehandlungsgrundsatz erfolgt die Terminvergabe chronologisch nach Eingang auf unserer Warteliste. Wir bitten um Verständnis, dass die individuelle Beantwortung und Terminvergabe einige Zeit in Anspruch nehmen werden.
Dass der Heimatpass oder der Reiseausweis für Ausländer/Flüchtlinge oder der Aufenthaltstitel abläuft, kann nicht zu einer bevorzugten Bearbeitung führen. Auch der Wunsch, in andere Länder zu verreisen, kann grundsätzlich keine Eilbedürftigkeit begründen.
Ebenso werden keine Berufsgruppen vorgezogen.
Die postalische/elektronische Übermittlung von Einbürgerungsanträgen an unserer Behörde führt nicht zu einer beschleunigten oder bevorzugten Behandlung und ersetzt keine persönliche Vorsprache.

Wir weisen darauf hin, dass die Beauftragung eines Rechtsbeistands nicht zu einer schnelleren Bearbeitung eines Einbürgerungsantrags führt. Auch ist die Erhebung einer Untätigkeitsklage nach § 75 VwGO zwar möglich, führt jedoch ebenfalls nicht zu einer schnelleren Bearbeitung.
Sehen Sie bitte von Sachstandsanfragen ab, da diese Bearbeitungskräfte binden und die Bearbeitung allenfalls weiter verzögern. Die Prognose der Wartezeiten ist unverbindlich. Änderungen sind vorbehalten. Wir bitten hierfür um Verständnis.

Sobald mit der Bearbeitung begonnen wird, erhalten Sie eine Mitteilung. Gegebenenfalls werden dazu aktualisierte oder zusätzliche Unterlagen nachgefordert.
Sie haben die Möglichkeit uns Ihre Terminanfrage schriftlich per Post oder per E-Mail zuzusenden. (Anschrift: Landratsamt Weimarer Land, Staatsangehörigkeitsbehörde, Bahnhofstr. 28, 99510 Apolda oder E-Mail: )
Bitte teilen Sie uns dazu Ihr konkretes Anliegen, den/die vollständigen Namen, Geburtsdatum, Wohnanschrift und eine Telefonnummer mit.“

Wir sind für Sie da

Staatsangehörigkeitsbehörde
03644 540-776
03644 540-778


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