Einbürgerung

Wer dauerhaft in Deutschland lebt, aber noch nicht deutscher Staatsangehöriger ist, kann sich unter bestimmten Voraussetzungen einbürgern lassen. Das geschieht nicht automatisch, sondern nur auf Antrag.

Grundlegende Informationen finden Sie in unserem Informationsblatt. Sollten sich Fragen ergeben, werden diese gern per E-Mail beantwortet, oder Sie nutzen die Möglichkeit, telefonisch ein Beratungsgespräch zu vereinbaren.

Aktuelles

Derzeit können wir Ihnen leider keinen konkreten Termin zur persönlichen Antragsabgabe in unserer Behörde anbieten. Aufgrund des sehr hohen Anfrageaufkommens haben wir eine Warteliste nach Anfragedatum erstellt. Diese wird der Reihe nach abgearbeitet und entsprechende Termine vergeben.

Durch die Vielzahl der bereits eingegangenen Anträge kommt es zu Wartezeiten bis zum Bearbeitungsbeginn. Die Bearbeitung geschieht aus Gründen der Gleichbehandlung grundsätzlich nach Antragseingang. Die hiesige Mitarbeiterin bemüht sich nach Kräften, die Anträge nach bestem Wissen und Gewissen so schnell wie möglich zu bearbeiten und dankt für Ihre Geduld.

Dass der Heimatpass oder der Reiseausweis für Ausländer/Flüchtlinge oder der Aufenthaltstitel abläuft, kann nicht zu einer bevorzugten Bearbeitung führen. Auch der Wunsch, in andere Länder zu verreisen, kann grundsätzlich keine Eilbedürftigkeit begründen. Die Behörde bittet hierfür um Verständnis. Sobald mit der Bearbeitung begonnen wird, erhalten Sie ein Schreiben von uns.

Bitte beachten Sie: Die in der Presse oft erwähnten Änderungen im Staatsangehörigkeitsgesetz sind aktuell noch nicht in Kraft getreten. Wann diese Änderungen in Kraft treten werden, ist aktuell nicht absehbar. Zurzeit werden die Anträge noch nach dem aktuell gültigen Recht bearbeitet.

Wir sind für Sie da

Staatsangehörigkeitsbehörde
03644 540-776
03644 540-778


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