E-Rechnung - Informationen und weiterführende Links

Gemäß des Thüringer E-Government-Gesetzes (ThürEGovG) vom 10. Mai 2018, sind die Kommunal- und Landesverwaltung des Freistaat Thüringens verpflichtet seit dem 27. November 2019 E-Rechnungen zu empfangen, zu verarbeiten und revisionssicher zu speichern.

Das Landratsamt Weimarer Land eröffnet den Zugang für elektronische Rechnungen im xml-Format über die zentrale Rechnungseingangsplattform. Bitte folgen Sie hierzu den Registrierschritten. 

Ein Direktaufruf ist über die URL https://xrechnung-bdr.de möglich. Hier können die sogenannten strukturierten E-Rechnungen dem Landratsamt Weimarer Land zugänglich gemacht werden. Die dort eingehenden elektronischen Rechnungen werden nach dem erfolgreichen Erfassen/Hochladen als eingereicht und damit als dem Empfänger zugestellt angesehen. Anschließend erfolgt automatisiert die Weiterleitung der elektronischen Rechnung von der zentralen Rechnungseingangsplattform an die zentrale E-Mailadresse . Um diesen Dienst nutzen zu können, benötigen die Geschäftspartner des Landratsamts Weimarer Land die Leitweg-ID: 16071000-0001-82.