Zweiter Entwurf zur Änderung des Landesentwicklungsprogramms veröffentlicht

Bekanntmachung
über die öffentliche Auslegung des zweiten Entwurfs zur Änderung des Landesentwicklungsprogramms Thüringen in den Abschnitten

1.1 Handlungsbezogene Raumkategorien,
2.2 Zentrale Orte und überörtlich bedeutsame Gemeindefunktionen,
2.3 Mittelzentrale Funktionsräume und
5.2 Energie

Bezug: a) Bekanntmachung vom 14. Februar 2022 (Thüringer Staatsanzeiger Nr. 7/2022)
b) Bekanntmachung vom 2. Januar 2023 (Thüringer Staatsanzeiger Nr. 1/2023)

Mit o.g. Bezugsbekanntmachungen wurde im Jahr 2022 ein Verfahren zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Thüringen (LEP) eingeleitet (vgl. Bezug a) und im Jahr 2023 über die Einsichtnahme- und Beteiligungsmöglichkeiten zu einem ersten Planentwurf informiert (vgl. Bezug b).

Nach Durchführung des Beteiligungsverfahrens zum ersten Entwurf zur Änderung des Landesentwicklungsprogramms Thüringen wurde dieser auf Grundlage der eingegangenen Anregungen und Hinweise überarbeitet.

Im Ergebnis der Abwägung ergeben sich mit dem vorliegenden zweiten Entwurf zur Änderung des Landesentwicklungsprogramms Thüringen sieben, nachfolgend dargestellte wesentliche Änderungen im Vergleich zum ersten Entwurf (Reihenfolge entsprechend der LEP-Gliederung):

Raumstrukturen

1.    Orientierung der Raumstrukturen an den Mittelzentren und Mittelbereichen. Die Raumstrukturtypen werden damit übersichtlicher und klarer strukturiert ausgewiesen. Die Weiterentwicklung bzw. Vergleichbarkeit mit dem LEP 2025 ist stärker gegeben. 

2.    Konsequente Aufgabentrennung zwischen rahmengebender Landesplanung und konkret planender Regionalplanung. Die Abgrenzung der Raumstrukturtypen erfolgt weiterhin im LEP. Konkrete Regelungen für die unterschiedlichen Raumstrukturtypen sind nunmehr vollständig Aufgabe der Regionalplanung.

Zentrale Orte

3.    Nordhausen wird zusätzlich als Oberzentrum ausgewiesen. Damit befindet sich in jeder der vier Thüringer Planungsregionen ein Oberzentrum.

4.    Das funktionsteilige Oberzentrum Südthüringen wird um die Städte Meiningen und Schmalkalden ergänzt. Die Partner nehmen die Funktionen in unterschiedlicher Kooperationstiefe innerhalb eines Kooperationsraums wahr.

Erneuerbare Energien

5.    Ausbaubedarf der Stromverteilnetze wird besonders hervorgehoben und als Grundsatz neu aufgenommen. In den nächsten Jahren dürfte ein erheblicher Ausbaubedarf bestehen, der raumverträglich erfolgen soll und mit dem Ausbau der Energieanlagen, insbesondere der Windenergie- und Freiflächenphotovoltaikanlagen koordiniert werden muss.

6.    Regionale Teilflächenziele für Vorranggebiete Windenergie werden im Lichte der Stellungnahmen sowie an der aktuellen Vorgehensweise des Bundes angelehnt überarbeitet. Die Methodik wird als Anlage Teil des zweiten LEP-Entwurfs.

7.    Einführung der Option einer zwischen Regionalen Planungsgemeinschaften verbindlich abgestimmten Abweichung von den regionalen Teilflächenzielen im LEP bei Einhaltung des 2,2-%-Flächenbeitragswerts für Thüringen. Diese neu eingeführte Option ermöglicht es nunmehr den Regionalen Planungsgemeinschaften selbst, eine Verteilung der Vorranggebiete Windenergie in eigener Verantwortung vorzunehmen. In der Summe muss jedoch der Flächenbeitragswert von 2,2 % erreicht werden.

 

Am 16. Januar 2024 hat die Thüringer Landesregierung den zweiten Entwurf zur o. g. Änderung des Landesentwicklungsprogramms Thüringen beschlossen und das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft als oberste Landesplanungsbehörde mit der Durchführung der Beteiligung der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen sowie der Öffentlichkeit beauftragt.

Gemäß § 9 Abs. 2 ROG in Verbindung mit § 3 Abs. 2 Satz 1 Thüringer Landesplanungsgesetz (ThürLPlG) ist der Entwurf zur Änderung des Landesentwicklungsprogramms Thüringen auf den Internetseiten des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft als der für die Aufstellung dieses Raumordnungsplans zuständigen Stelle bereitzustellen sowie bei diesem öffentlich auszulegen.

Der Entwurf zur Änderung des Landesentwicklungsprogramms Thüringen umfasst:

  • Textteil und Begründung, einschließlich Umweltbericht als gesonderten Teil der Begründung
  • Karte 1 Raumstruktur,
  • Karte 2 Zentrale Orte, Mittel- und Grundversorgungsbereiche sowie
  • Anlage zur Begründung „Herleitung der regionalen Flächenziele zur Umsetzung des Flächenbeitragswertes gemäß dem Wind-an-Land-Gesetz in Thüringen“

Zusätzlich werden folgende zweckdienliche Unterlagen ausgelegt:

  • Eckpunkte des Leitbildes und der Leitlinien für die Gemeindeneugliederung in Thüringen
  • Regionales Entwicklungskonzept „Entwicklung Oberzentrum Südthüringen“
  • Metastudie: Potenziale Vorranggebiete Windenergie
  • Herleitung der Dichtezentren für kollisionsgefährdete Vogelarten in Thüringen, Stand 8/2023 (Text und Karte; GIS-Daten zur Karte der Dichtezentren)
  • luftfahrtrechtliche Bauschutzbereiche in Thüringen, Stand 7/2023 (Kartendarstellung und GIS-Daten)
  • Landesentwicklungsprogramm Thüringen 2025, in Kraft getreten am 5. Juli 2014
  • erster Entwurf zur Änderung des Landesentwicklungsprogramms Thüringen 2025 vom 22. November 2022

 

Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft als die für die Aufstellung dieses Raumordnungsplans zuständige Stelle macht im Rahmen der zweiten Auslegung von der Möglichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Satz 5 ThürLPlG zur Verkürzung der Auslegungszeit in angemessener Weise Gebrauch. Ort und Dauer der Auslegung werden hiermit gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 ThürLPlG bekannt gemacht. Die o. g. Unterlagen stehen in der Zeit

vom 5. Februar 2024 bis einschließlich 15. März 2024

auf den Internetseiten des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft als oberster Landesplanungsbehörde unter nachfolgender Adresse zur Einsichtnahme und zum Herunterladen bereit: https://fortschreibung-lep.thueringen.de


Die o. g. Unterlagen liegen zudem im

  • Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, Dienstgebäude II, Max-Reger-Straße 4-8, 99096 Erfurt, 1. OG, Raum C 201 aus

Montag:          09:00 – 11:30 Uhr und 13:30 – 15:30 Uhr
Dienstag:        09:00 – 11:30 Uhr und 13:30 – 15:30 Uhr
Mittwoch:        09:00 – 11:30 Uhr und 13:30 – 17:00 Uhr
Donnerstag:   09:00 – 11:30 Uhr und 13:30 – 15:30 Uhr
Freitag:           09:00 – 12:00 Uhr

 

Als zusätzliches Informationsangebot liegen die o. g. Unterlagen zur Einsichtnahme während der angegebenen Zeiten an nachfolgend genannten Stellen aus:

  • Thüringer Landesverwaltungsamt, Jorge-Semprún-Platz 4, 99423 Weimar, Haus 2,
    Zimmer 2611

Montag:          08.30 – 12.00 Uhr und 13.30 – 15.30 Uhr
Dienstag:        08.30 – 12.00 Uhr und 13.30 – 15.30 Uhr
Mittwoch:        08.30 – 12.00 Uhr und 13.30 – 15.30 Uhr
Donnerstag:   08.30 – 12.00 Uhr und 13.30 – 15.30 Uhr
Freitag:           08.30 – 12.00 Uhr

 

  • Thüringer Landesverwaltungsamt, Regionale Planungsstelle Ostthüringen,
    Puschkinplatz 7, 07545 Gera, Etage 2, Zimmer 215

Montag:          07.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr
Dienstag:        07.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr
Mittwoch:        07.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr
Donnerstag:   07.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr
Freitag:           07.00 – 12.00 Uhr

 

  • Thüringer Landesverwaltungsamt, Regionale Planungsstelle Nordthüringen,
    Am Petersenschacht 3, 99706 Sondershausen, Etage 1, Zimmer 1.32

Montag:          08.30 – 12.00 Uhr und 13.30 – 15.00 Uhr
Dienstag:        08.30 – 12.00 Uhr und 13.30 – 15.00 Uhr
Mittwoch:        08.30 – 12.00 Uhr und 13.30 – 15.00 Uhr
Donnerstag:   08.30 – 12.00 Uhr und 13.30 – 15.00 Uhr
Freitag:           08.30 – 12.00 Uhr

 

  • Thüringer Landesverwaltungsamt, Regionale Planungsstelle Südwestthüringen,
    Karl-Liebknecht-Straße 4, 98527 Suhl, Haus 3, Zimmer 1.39/1.40

Montag:          08.00 – 13.00 Uhr 
Dienstag:        08.00 – 13.00 Uhr 
Mittwoch:        08.00 – 13.00 Uhr 
Donnerstag:   08.00 – 13.00 Uhr
Freitag:           08.00 – 13.00 Uhr

 

In begründeten Fällen können die o.g. Unterlagen als Papierexemplar beim Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft angefordert werden.

Ihre Stellungnahme an das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft übermitteln Sie bitte bis zum

15. März 2024

Alternativ können Sie ihre Stellungnahme mit dem Betreff „Landesentwicklungsprogramm“ auch

  • per E-Mail an poststelle@tmil.thueringen.de
  • oder an: Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, Referat Raumordnung und Landesplanung, Werner-Seelenbinder-Straße 8, 99096 Erfurt

senden. Eine Eingangsbestätigung oder Beantwortung der Stellungnahme erfolgt nicht.


Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 5 Satz 1 ThürLPlG bei der Beschlussfassung über die Änderung des Landesentwicklungsprogramms Thüringen unberücksichtigt bleiben.

Informationen zum Umgang mit Ihren Daten im Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft und zu Ihren Rechten nach der EU-Datenschutz Grundverordnung finden Sie im Internet unter: https://infrastruktur-landwirtschaft.thueringen.de/ueber-uns/datenschutz

Auf Wunsch wird Ihnen eine Papierfassung der Informationen zum Umgang mit Ihren Daten übersandt.

 

Erfurt, den 16. Januar 2024


Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Im Auftrag
Thomas Walter
in Vertretung des Abteilungsleiters

 

Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Erfurt, 16.01.2024
Az.: 1080-51-8103/46-6-128807/2023