Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für Personen aus der Ukraine
Ab dem 1. Februar 2024 werden noch gültige Aufenthaltserlaubnisse zum vorübergehenden Schutz automatisch bis zum 4. März 2025 verlängert. Diese wurden und werden gemäß § 24 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz für anlässlich des Krieges in der Ukraine nach Deutschland eingereiste Ausländer gewährt.
Für die automatische Verlängerung bis zum 4. März 2025 müssen die Betroffenen keinen Antrag auf Verlängerung des Aufenthaltsstatus stellen. Es sind keine damit verbundenen Termine bei der Ausländerbehörde notwendig. Bitte suchen Sie zu diesem Thema die zuständige Ausländerbehörde nicht auf.
Weitere Informationen finden Sie auf:
Link zur Ausländerbehörde des Kreises Weimarer Land