Tauben von Geflügelpest nicht betroffen


Die Allgemeinverfügung des Kreises Weimarer Land zur Geflügelpest erfasst Tauben auch im Beobachtungsgebiet nicht. Eine erneute rechtliche Prüfung kam zu dem Ergebnis, dass Tauben nicht von der angeordneten Stallpflicht erfasst werden müssen.
Das ist derzeit für Geflügelhalter besonders wichtig:
Verzichten Sie auf gegenseitige Bestandsbesuche. Kümmern Sie sich täglich, wenigstens morgens und abends, um Ihr Geflügel. Schützen Sie sich hier im Zweifelsfall selbst, auch wenn das Erkrankungspotential derzeit für den Menschen gering ist, so besteht es doch.
Beachten Sie die Vorschriften zur Biosicherheit, insbesondere ist beim Betreten der Geflügelhaltungen Schutzkleidung inklusive Schuhwerk, die ausschließlich in der Geflügelhaltung zu verwenden ist, anzulegen. Die Schutzkleidung ist nach Gebrauch regelmäßig, mindestens aber ein Mal pro Woche, zu reinigen und zu desinfizieren. Tragen Sie darüber hinaus im Stall angemessene Schutzausrüstung zum Eigenschutz, also filtrierende Masken: besser FFP3 als FFP2. Schützen Sie möglichst die Augen mit einer Schutzbrille. Intensivieren Sie die Tierbeobachtung und achten Sie insbesondere auf Krankheitsanzeichen der Tiere (Atembeschwerden, Schwäche, weniger oder kaum Eier) und Tierverluste. Ist das der Fall, dann greifen Sie zunächst zu warmen Wasser und Seife. 20 Sekunden die Hände einschäumen – abspülen – abtrocknen. Fertig.
Dann geht es ans Telefon: Nutzen Sie Ihren heißen Draht zur amtstierärztlichen Rufbereitschaft im Weimarer Land (Rufnummer wechselt wöchentlich, sehen Sie in der Zeitung nach oder informieren sie sich auf unserer Homepage bzw. kontaktieren Sie unsere Rettungsleitstelle in Apolda 03644/50000).
Darüber hinaus: Jäger mit Wildvogelkontakt müssen 48 h Abstand von Geflügelbeständen halten!
Zum Schluss: Seien Sie wachsam. Informieren Sie das Veterinäramt sofort zu kranken und toten Wildvögeln.
Amtstierarzt Dr. Stefan Kleinhans wünscht trotz alledem frohe Ostern.