Sonderabfall-Kleinmengensammlung vom 26.02. bis 27.03.2024
Das Schadstoffmobil nimmt folgende Schadstoffe entgegen:
- flüssige Farben und Lacke (keine wasserlöslichen Farben)
- Rost- und Holzschutzmittel
- Quecksilberthermometer bis 35 cm Länge
- Medikamentenreste
- Leim, Klebe- und Beizmittel in flüssiger Form
- Lösungsmittel (z. B. Waschbenzin), Säuren und Laugen
- Spraydosen mit Inhalt
- Pflanzenschutzmittel und Behandlungsmittel
- Laborchemikalien aus dem Hobbybereich
- ölverunreinigte Materialien, gem. Altölverordnung Rücknahme auch beim Handel
- Bleistarterbatterien (nur Pkw und Motorrad)
- Akkus und Batterien (können auch im Einzelhandel abgegeben werden)
Hinweise zur Abgabe:
Die verschiedenen Stoffe, die Sie anliefern wollen, müssen getrennt in geeigneten Behältnissen verpackt sein, damit sie sich nicht untereinander vermischen können. Flüssigkeiten, Pulver und krümelige Schadstoffe bitte in geschlossenen Behältern mit sichtbarer Inhaltsangabe anliefern.
Die Schadstoffe sind sortiert in verschlossenen Gefäßen (max. Größe der Gefäße 10 L) in haushaltsüblichen Mengen zum Standplatz zu bringen und aus Sicherheitsgründen dem beauftragten Mitarbeiter der Entsorgungsfirma persönlich zu übergeben.
Das unbeaufsichtigte Abstellen von Schadstoffen an den Standplätzen ist nicht statthaft und wird mit einer Ordnungswidrigkeit geahndet.
Tourenplan im Frühjahr 2024:
Download Tourenplan vom 26.02. bis 27.03.2024
Nicht ins Schadstoffmobil gehören:
- Binderfarben, wasserlösliche Wandfarben und Baustoffe, Latexfarben, Leuchtstoffröhren, Reifen, Munition und Kampfstoffe, radioaktiver Abfall und infizierte Gegenstände, Gasflaschen, Dachpappe, Asbest
- Zur Information:
Wasserverdünnbare Farben wie z. B. Wand-, Decken-, Außenfarbe und Klebstoffe, gehören in die Restmülltonne. Wenn die Farbe noch flüssig ist, machen Sie bitte den Deckel auf und die Farbe trocknet aus. Anschließend, wenn die Farbe eingetrocknet ist, wird diese über die Restmülltonne entsorgt. Der leere Plastikeimer gehört dann zum grünen Punkt (gelbe Tonne). - Altöl gehört zum Handel zurück, der Verkäufer ist verpflichtet, es wieder zurückzunehmen (AltölIVO) § 8 Abs. 1 S. 1
- Handys, Rasierapparat, elektrische Zahnbürsten, Bügeleisen, Föne usw. gehören zum Elektronikschrott
Ansprechpartner
Sollten Sie noch Fragen haben, dann wenden Sie sich am besten rechtzeitig an die
Abfallberatung des Landratsamtes Weimarer Land, Sitz Apolda unter Telefon 03644 540-695
oder an Ihre Entsorgungsgesellschaft Weimarer Land mbH unter Telefon 03644 514-990.
Bitte werfen Sie auch in Zukunft Ihre Schadstoffe nicht einfach in den Hausmüll, sondern lagern sie getrennt und auslaufsicher bis zur nächsten Abfuhr, denn das Schadstoffmobil kommt wieder.