Keine gesonderten Bescheinigungen für Geimpfte und Genesene erforderlich


In der vergangenen Woche hat die Bundesregierung Lockerungen für vollständig Geimpfte und Covid-19-Genesene beschlossen. Überall, wo laut der Verordnung ein negativer Corona-Test nötig wäre, zum Beispiel beim Besuch von Geschäften des Einzelhandels oder der Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen, brauchen vollständig Geimpfte und Genesene künftig keinen Test vorzuweisen.
So reicht es für Covid-19-Genesene, die Quarantäne-Anordnungen des Gesundheitsamtes, die Bescheinigung über einen positiven PCR-Test (nicht älter als 6 Monate und nicht jünger als 28 Tage) oder eine ärztliche Bescheinigung (i. d. R. vom Hausarzt) vorzulegen. Eine Kopie ihres PCR-Befundes erhalten alle positiv getesteten Personen seit Anfang Mai zusammen mit der Quarantäne-Anordnung direkt vom Gesundheitsamt zugeschickt.
Eine gesonderte Bescheinigung durch die Gesundheitsbehörde ist nicht erforderlich.
Vollständig Geimpfte werden gebeten, ihren „gelben“ Impfpass auf Verlangen vorzulegen.