Katzenbesitzer aufgepasst! Frühjahr bedeutet auch Paarungszeit für liebestolle Katzen

Zu einer verantwortungsbewussten Katzenhaltung gehört nicht nur die Versorgung mit Futter und Wasser. Unerlässlich sind auch bestimmte Maßnahmen wie Parasitenbehandlungen und vor allem die Kastration vor der Geschlechtsreife der Tiere, die Auslauf ins Freie haben.
Empfehlenswert ist dabei, dies mit einer Chip-Kennzeichnung und kostenfreien Registrierung im Deutschen Haustierregister zu verbinden, um damit das Zurückführen eines Fundtieres an seinen Besitzer zu ermöglichen.

Hintergrund:
Leider sorgen nach wie vor nicht alle Besitzer dafür, dass dieser so wichtige Eingriff durchgeführt wird. Eine unkastrierte Katze bringt eine Vielzahl von Jungtieren zur Welt, die dann in Tierheimen landen oder verwildern. Diese verwilderten Katzen leben häufig unter äußerst schlechten Bedingungen, sorgen aber ihrerseits wieder für Nachwuchs. Viele dieser Kätzchen werden schon krank geboren und leiden unter Mangelernährung, Parasitenbefall und Infektionen.

Die Vorteile der Kastration von weiblichen und männlichen Katzen sind nicht nur die Verhinderung von Katzennachwuchs. Weitere wichtige gesundheitliche Aspekte sind die Vermeidung von bösartigen Tumoren an den Geschlechtsorganen, ein verändertes Revierverhalten und die Verminderung der Übertragung von Infektionskrankheiten.
Die Lebenserwartung einer kastrierten Katze ist deutlich höher als die einer nicht kastrierten Katze. Hier spielt auch die Tatsache eine Rolle, dass kastrierte Katzen und Kater deutlich weniger streunen und damit z. B. auch die Gefahr von Unfällen sinkt. Des Weiteren sind kastrierte Kater nicht mehr so häufig in Kämpfe verwickelt, die nicht nur zu schweren Verletzungen führen können, sondern auch eine wichtige Rolle bei der Übertragung der teilweise tödlichen Infektionskrankheiten spielen.
Und, nicht kastrierte Katzen und Kater markieren in der Regel ihr Revier, also auch die Wohnung, mit Urin. Dies führt zu einer erheblichen Geruchsbelästigung und Schäden an Einrichtungen auch für die Nachbarn.

Das Veterinäramt weist darauf hin, dass das Füttern von fremden und herrenlosen Katzen an nicht registrierten Futterstellen ordnungsrechtlich verboten ist und mit einem Bußgeld bestraft werden kann.