Geflügelpest - Gefahr noch nicht gebannt


Die Gefahr beträchtlicher wirtschaftlicher Schäden durch die eingeschleppte Geflügelpest ist im Weimarer Land noch nicht gebannt. Das Veterinäramt des Landratsamtes Weimarer Land ruft deshalb noch einmal alle Halter von Nutzgeflügel dazu auf, die amtlich verfügte Stallpflicht im gesamten Landkreis unbedingt einzuhalten. Bei Kontrollen festgestellte Verstöße können mit bis zu 1.000 Euro Bußgeld geahndet werden.
Von der Stallpflicht ausgenommen sind lediglich Tauben. Alle anderen Nutzgeflügelarten müssen bis auf weiteres im Stall verbleiben. Dies ist ein Bestandteil der Bekämpfung, um die Ausbreitung des hochansteckenden aviäres Influenza-A-Virus Subtyp H5N8 wirkungsvoll bekämpfen zu können. Als eingehaltene Stallpflicht können auch Volieren gelten. Aber nur dann, wenn sie über ein geschlossenes Dach verfügen und an den Seiten so engmaschig begrenzt sind, dass Wildvögel, auch kleine, nicht eindringen können.
Erinnert sei zum wiederholten Mal daran, dass jede Haltung von Nutzgeflügel beim Veterinäramt Weimarer Land anzuzeigen ist. Die Meldepflicht besteht vom ersten Huhn oder der ersten Ente. Meldepflichtig ist, wenn ein Halter Krankheitssymptome oder tote Tiere in seinem Bestand feststellt. Das Veterinäramt wird den Gesundheitszustand des Geflügels überprüfen und gegebenenfalls Maßnahmen einleiten.
Sie werden entsprechend informiert, wenn die Stallpflicht im Landkreis Weimarer Land wieder aufgehoben wird. Das erfordert jedoch bis dahin ein verantwortungsvolles Handeln aller Beteiligten.
Bitte beachten sie die Veröffentlichung unter Bekanntmachungen