Festlegung von vorbeugenden Biosicherheitsmaßnahmen in Geflügelhaltungen
Veterinäramt erlässt Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Geflügelpest
Im Kreis Weimarer Land haben alle Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter seit 7. Dezember 2021 vorbeugende Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten. Sollten Halter kranke, tote oder auffällige Tiere bemerken, ist unbedingt das Veterinäramt zu informieren. Grundlage für die Maßnahmen ist eine Allgemeinverfügung des Veterinäramtes, die am 6. Dezember 2021 auf der Internetseite des Kreises Weimarer Land amtlich bekanntgemacht wurde und am 7. Dezember 2021 in Kraft trat.
Es wird verfügt, dass die Eingänge zu den Geflügelhaltungen mit geeigneten Einrichtungen zur Schuhdesinfektion zu versehen sind (Desinfektionswannen oder- matten). Unmittelbar vor jedem Betreten der Geflügelhaltung sind die Hände zu waschen und mit einem geeigneten Mittel zu desinfizieren. Schuhe sind zu desinfizieren. Beim Betreten der Geflügelhaltungen ist Schutzkleidung inklusive Schuhwerk, die ausschließlich in der Geflügelhaltung zu verwenden ist, anzuziehen. Die Schutzkleidung ist nach Gebrauch regelmäßig, mindestens aber ein Mal pro Woche zu reinigen und zu desinfizieren. Bei Verwendung von Einwegkleidung ist diese nach Gebrauch zu entsorgen.
Weiterhin heißt es in der Verfügung, dass nach jeder Einstallung oder Ausstallung von Geflügel die dazu benötigten Geräte zu säubern und zu desinfizieren sind. Nach jeder Ausstallung sind die freigewordenen Ställe einschließlich der dort vorhandenen Einrichtungen und Gegenstände sowie die Transportmittel für Geflügel (Fahrzeuge und Behältnisse) nach jeder Verwendung zu reinigen und ebenfalls zu desinfizieren.
Der Zukauf von Geflügel über Geflügelmärkte, Geflügelbörsen oder mobile Geflügelhändler ist verboten. Ausnahmen sind möglich, soweit die verkauften Tiere nachweislich klinisch und Wassergeflügel auch virologisch innerhalb der letzten 4 Tage untersucht wurden und sich der Käufer darüber einen Nachweis vorlegen lässt.
Des Weiteren wird nochmal an alle Geflügelhalter, die ihrer Pflicht zur Meldung des gehaltenen Geflügels bisher noch nicht nachgekommen sind, appelliert, die Haltung von Geflügel unverzüglich beim örtlich zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt anzuzeigen.
Seit Mitte Oktober 2021 gibt es in Deutschland wieder vermehrt Funde von HPAIV-infizierten Wildvögeln sowie erste Einträge bei Geflügel und gehaltenen Vögeln in Thüringen.
Zwischen dem 10.09.2021 und 30.11.2021 wurden über 250 tote oder kranke, HPAIV H5N1-infizierte Wildvögel an das Tierseuchennachrichtensystem (TSN) gemeldet. Das Virus wurde auch im Kot von Wasservögeln und bei gesund erlegten Enten nachgewiesen. Darüber hinaus wurde HPAIV H5N1 im Greifswalder Tierpark sowie in 22 Geflügelhaltungen festgestellt. Das Risiko einer Ausbreitung von HPAIV H5 bei Wildvögeln sowie einer Übertragung auf Geflügel und gehaltene Vögel in Deutschland wird als hoch eingestuft.
In der Risikoeinschätzung des Friedrich-Loeffler-Institutes (FLI), Stand 26.10.202, wird dringend empfohlen, Biosicherheitsmaßnahmen in den Geflügelhaltungen zu überprüfen und, wenn nötig, zu verbessern.