Fahrerlaubnisbehörde im Landratsamt bittet um Beachtung

Inhaber alter (Papier-)Führerscheine der Geburtsjahrgänge 1971 oder später sind verpflichtet, diese bis zum 19.01.2025 umzutauschen. 

Es wird darum gebeten, ausschließlich das Online-Buchungssystem für die Terminvergabe auf der Homepage des Landkreises zu nutzen. Telefonische Anfragen führen grundsätzlich nicht zum Erfolg, weil die Mitarbeiter während der Bürgergespräche in ihren Büros nicht telefonieren können.

Immer freitags werden ab etwa 12.30 Uhr neue freie Termine im Buchungssystem angezeigt, die zusätzlich in den darauffolgenden Wochen reserviert werden können.