Bewerber gesucht
Wahl der Jugendschöffen steht an
Die Amtsperiode der in der Strafrechtspflege tätigen Jugendschöffen/Jugendersatzschöffen endet am 31.12.2023. Für die nächste Amtszeit, welche am 01.01.2024 beginnt und sich über einen Zeitraum von fünf Jahren erstreckt, sind im Jahr 2023 Neuwahlen durchzuführen. Das Jugend- und Sportamt des Kreises Weimarer Land hat die Aufgabe, eine Vorschlagliste mit entsprechenden Bewerbern für das Amt der Jugendschöffen vorzubereiten.
Jugendschöffen/Jugendersatzschöffen erfüllen eine wichtige Aufgabe. Der Jugendschöffe ist ein ehrenamtlicher Richter und ist gegenüber dem Berufsrichter grundsätzlich gleichberechtigt. Das Amt eines Schöffen kann nur von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit verrichtet werden. Diese sollen zwischen 25 und 70 Jahre alt sein und im Weimarer Land wohnen. Juristische Kenntnisse sind für das Schöffenamt nicht erforderlich. Die Mitwirkung juristischer Laien bei der Rechtsprechung ist wegen ihrer Lebens- und Berufserfahrung gewollt.
Für das Schöffenamt dürfen Personen nicht berufen werden, die wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurden, gegen die ein Ermittlungsverfahren geführt wird, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann und Personen, die grundsätzlich die Befähigung zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen. Des Weiteren dürfen keine gesundheitlichen Gründe dagegen sprechen oder eine (drohende) Zahlungsunfähigkeit bzw. Überschuldung vorliegen.
Das Landratsamt möchte gern das Interesse an der Ausübung des Ehrenamtes als Jugendschöffin/Jugendschöffe wecken. Für die Vorschlaglisten werden ebenso viele Frauen wie Männer benötigt. Bewerbungen und Vorschläge für das Schöffenamt nimmt das Jugend- und Sportamt des Kreises Weimarer Land bis zum 31.03.2023 entgegen.
Interessierte erhalten im Jugend- und Sportamt die entsprechenden Informationen sowie das Formular „Erklärung zur Aufnahme in die Vorschlagliste für die Wahl als Jugendschöffin/Jugendschöffe“.