Auch tote Hühner zeigt Man(n) an


Gleich zweimal in zwei Stunden erhielt am Donnerstagabend ein Hühnerhalter in Buttelstedt von zwei Amtstierärzten Besuch. Eine anonyme Anzeige erreichte das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt am 20.05.2021 gegen 17.00 Uhr.
Gegenstand: ein Foto von sieben leblosen Hühnern auf einem umzäunten Anwesen. Dem Amt war bisher nicht bekannt, dass an der genannten Adresse Geflügel gehalten wird. Gut 45 Minuten später war Amtstierarzt Nr. 1 zur Erkundung vor Ort. Da der Besitzer mehrfach nicht auf die Haustürklingel reagierte ging der Ermittler um das Grundstück herum. Die leblosen Masthähnchen lagen noch in ihrem Gehege. Nach Rücksprache mit dem Amtsleiter wurden die toten Tierkörper sichergestellt, hygienisch verpackt und unverzüglich in die Kühlung verbracht. Todesursache und Todeszeitpunkt, sowie Ausschluss einer Anzeigepflichtigen Tierseuche geschieht am Freitag im Landeslabor.
Eine Stunde später erreichte und befragte der Amtstierarzt Nr. 2 den Tierhalter. Der übrige Geflügelbestand und der ebenfalls anwesende Hund wurden in Augenschein genommen. Der Tierbesitzer wurde in Gegenwart der Polizei auf seine Rechtspflichten hingewiesen. Ob in der Tat Raubwild als Todesursache in Frage kommt, wie angegeben wurde, und wann und wie die sieben Masthähnchen gestorben sind, soll sich bis nächste Woche klären. Dem Rest der Besatzung, zwei Enten, einem Huhn, dem Mops und dem Halter selbst geht es den Umständen entsprechend gut.
Aus gegebenem Anlass weist das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (VLÜA) des Kreises Weimarer Land mit Nachdruck auf folgende Rechtspflichten von Vieh- und Geflügelhalten hin:
• Halter von Vieh und Federvieh haben dies dem Veterinäramt noch vor Erwerb der Tiere schriftlich anzuzeigen.
Das beginnt beim ersten Huhn. Das beginnt beim ersten Schaf.
• Ungewöhnlich hohe Verluste an Vieh oder Federvieh sind dem VLÜA vom Halter oder Betreuer unverzüglich selbst anzuzeigen. Die Ursache spielt dabei keine Rolle.
• Tote Tierkörper werden vom Halter oder Betreuer sofort dem Aufenthaltsbereich der Tiere entnommen und zunächst sicher und hygienisch verwahrt.
• Alle Vieh- und Federvieh-Kadaver sind der Firma Secanim in Elxleben/Kühnhausen unverzüglich zur unschädlichen Beseitigung anzumelden oder werden auf
amtstierärztlicher Veranlassung in die Forensik verbracht.
Wer dies nicht beachtet, der verstößt gegen die Viehverkehrsverordnung, gegen die GeflügelpestVO, gegen das Tiergesundheitsgesetz, gegen die Gesetze zur Tierkörperbeseitigung und muss mit einem Bußgeldverfahren rechnen.