An alle Geflügelhalter - Impfpflicht gegen Newcastle Disease (ND) gilt fort
Auch 2025 erinnert das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Kreises alle Geflügelhalter an die bestehende Impfpflicht gegen die atypische Geflügelpest in allen Hühner- und Putenbeständen. Insidern ist die Krankheit besser als Newcastle Disease (ND) bekannt.
Die ND ist eine hochansteckende anzeigepflichtige Tierseuche. Die Krankheitsanzeichen beim Geflügel sind denen der Geflügelpest sehr ähnlich.
Symptome
Besonders auffällige erste Anzeichen für die Erkrankung sind der drastische Rückgang der Legeleistung, dünnschalige bis schalenlose Eier, wässriges Eiklar, sowie dünnflüssiger, grünlichgelber Kot, der mitunter mit Blut durchmischt ist. Bei rascher Ausbreitung innerhalb der Herde treten Todesfälle ohne vorher sichtbare Symptome auf. Die Todesrate erkrankter Tiere beträgt bis zu 100%. Bei leicht verzögertem Verlauf überwiegen folgende Symptome: Absolute Teilnahmslosigkeit, keine Futter- und Wasseraufnahme, massive Atemprobleme, geschwollene Augenlider und wegen des Sauerstoffmangels bläulich verfärbte Kämme. Tiere, die diese erste Krankheitsphase überlebt haben, fallen später durch Lähmungen der Bein- und Flügelmuskulatur sowie Halsverdrehen auf.
Vorbeugender Schutz
Dem vorbeugenden Schutz vor der Newcastle Disease kommt besondere Bedeutung zu. Um flächendeckend Schutz vor der ND zu erreichen, ist es entscheidend, dass jeder Hühner- und Putenhalter seiner Impfpflicht gewissenhaft nachkommt.
Seit 1993 gilt diese Impfpflicht für alle Hühner- und Putenhaltungen in Deutschland. Das bedeutet: Alle Hühner und Puten (auch die in Kleinstbeständen) sind durch einen Tierarzt bzw. unter seiner Aufsicht gegen ND impfen zu lassen. Über die durchgeführten Impfungen sind Nachweise zu führen. Hühner und Puten dürfen nur in einen Geflügelbestand und auf Geflügelmärkte und -ausstellungen verbracht werden, wenn sie von einer tierärztlichen Bescheinigung begleitet sind, aus der hervorgeht, dass der Herkunftsbestand der Tiere regelmäßig gegen die ND geimpft worden ist.
Das Veterinäramt des Kreises Weimarer Land überprüft jährlich stichprobenartig den Impfstatus von Beständen. Zuwiderhandlung gegen die Impfpflicht gelten als Ordnungswidrigkeiten und kosten Sparfüchse Geld.