Ab dem 26.08.2024 ist das Schadstoffmobil wieder unterwegs

Sonderabfall-Kleinmengensammlung 2024 / 2. Halbjahr


Das Schadstoffmobil fährt vom 26. August bis 26. September 2024 durch den Landkreis Weimarer Land, um folgende Schadstoffe aufzunehmen:

  • flüssige Farben und Lacke (keine wasserlöslichen Farben)
  • Rost- und Holzschutzmittel
  • Quecksilberthermometer bis 35 cm Länge
  • Medikamentenreste
  • Leim, Klebe- und Beizmittel in flüssiger Form
  • Lösungsmittel (z. B. Waschbenzin), Säuren und Laugen
  • Spraydosen mit Inhalt
  • Pflanzenschutz- und Behandlungsmittel
  • Laborchemikalien aus dem Hobbybereich
  • ölverunreinigte Materialien, gem. Altölverordnung Rücknahme auch beim Handel
  • Bleistarterbatterien (nur Pkw und Motorrad)
  • Akkus und Batterien (können auch im Einzelhandel abgegeben werden)

Hinweise zur Anlieferung
  • Die verschiedenen Stoffe, die Sie anliefern wollen, müssen getrennt in geeigneten Behältnissen verpackt sein, damit sie sich nicht untereinander vermischen können.
  • Flüssigkeiten, Pulver und krümelige Schadstoffe bitte in geschlossenen Behältern mit sichtbarer Inhaltsangabe anliefern.
  • Die Schadstoffe sind sortiert in verschlossenen Gefäßen (max. Größe der Gefäße 10 L) in haushaltsüblichen Mengen zum Standplatz zu bringen und aus Sicherheitsgründen dem beauftragten Mitarbeiter der Entsorgungsfirma persönlich zu übergeben.
  • Das unbeaufsichtigte Abstellen von Schadstoffen an den Standplätzen ist nicht statthaft und wird mit einer Ordnungswidrigkeit geahndet.

 

Nicht ins Schadstoffmobil gehören:
  • Binderfarben, wasserlösliche Wandfarben und Baustoffe
  • Latexfarben
  • Leuchtstoffröhren
  • Reifen
  • Munition und Kampfstoffe
  • radioaktiver Abfall
  • infizierte Gegenstände
  • Gasflaschen
  • Dachpappe, Asbest

 

Weitere Informationen
  • Wasserverdünnbare Farben wie z. B. Wand-, Decken-, Außenfarbe und Klebstoffe gehören in die Restmülltonne!!!
  • Wenn die Farbe noch flüssig ist, machen Sie den Deckel auf und die Farbe trocknet aus. Anschließend wenn die Farbe eingetrocknet ist wird diese über die Restmülltonne entsorgt, der leere Plastikeimer gehört dann zum grünen Punkt (gelbe Tonne).
  • Altöl gehört zum Handel zurück, der Verkäufer ist verpflichtet, es wieder zurückzunehmen (AltölIVO) § 8 Abs. 1 S. 1
  • Handys, Rasierapparat, elektrische Zahnbürsten, Bügeleisen, Föne usw. gehören zum Elektronikschrott.

 

Tourenplan

Wann und wo das Schadstoffmobil in Ihrer Stadt oder Gemeinde unterwegs ist, erfahren Sie hier:

Download Tourenplan

 
Kontakt

Sollten Sie noch Fragen haben, dann wenden Sie sich am besten rechtzeitig an die

  • Abfallberatung des Landratsamtes Weimarer Land, Sitz Apolda
    unter Telefon 03644/540695
    oder an Ihre
  • Entsorgungsgesellschaft Weimarer Land mbH
    unter Telefon 03644/514990


Bitte werfen Sie auch in Zukunft Ihre Schadstoffe nicht einfach in den Hausmüll, sondern lagern sie getrennt und auslaufsicher bis zur nächsten Abfuhr, denn das Schadstoffmobil kommt wieder.