Informationen gem. Art 13 und 14 DS-GVO - Unterhaltsvorschuss
1. Kontaktdaten der Verantwortlichen
Kreis Weimarer Land
vertreten durch die Landrätin
Bahnhofstraße 28, 99510 Apolda
Tel.: 03644 540-0
E-Mail: post.landratsamt@weimarerland.de
Innerorganisatorisch verantwortlich:
Amt: Jugend- Und Sportamt
Sachgebiet: Wirtschaftliche Unterstützung, Sportförderung,
Kindertagesbetreuung
Telefon: 03644 540-541
Fax: 03644 540-850
E-Mail: post.jugendamt@weimarerland.de
2. Kontaktdaten der Datenschutzbeauftragten
Kreis Weimarer Land | Datenschutzbeauftragte
Dienstsitz: Landratsamt Weimarer Land
Bahnhofstraße 28, 99510 Apolda
Telefon: 03644 540-139
E-Mail: post.datenschutzbeauftragte@weimarerland.de
3. Zwecke der Datenverarbeitung
Die Unterhaltsvorschussstelle des Kreises Weimarer Land verarbeitet personenbezogene Daten von Ihnen zum Zwecke ihrer gesetzlichen Aufgabenerledigung nach dem UVG. Zweck ist die gesetzliche Aufgabenerledigung nach dem Unterhaltsvorschussgesetz. Dazu zählen:
- die Gewährung von Unterhaltsvorschuss und die entsprechende Beratung,
- die Durchsetzung des auf das Land Thüringen übergegangenen Unterhaltsanspruchs gem. § 7 UVG gegen den Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt,
- die Rückforderung von ausgezahlten Unterhaltsvorschussleistungen bei fehlenden Anspruchsvoraussetzungen gem. § 5 UVG,
- die Bearbeitung von Erstattungsansprüchen anderer Sozialleistungsträger,
- ggf. Prüfzwecke durch den Bundesrechnungshof, die Landesrechnungshöfe.
Die Unterhaltsvorschussstelle des Kreises Weimarer Land nimmt auch elektronische Antragsdokumente entgegen, wenn Sie diese über „www.unterhaltsvorschuss-online.de/“ bereitstellen und verarbeitet die Daten elektronisch weiter, um Ihnen einen Bescheid zu der von Ihnen beantragten Leistung zu erteilen.
4. Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. c), Abs. 3 DS-GVO i. V. m. § 68 Nr. 14 Erstes Buch Sozialgesetzbuch, § 67 Absatz 2 Satz 1, 67a ff. Zehntes Buch Sozialgesetzbuch, §§ 1, 2, 4 bis 7 UVG.
5. Kategorien personenbezogener Daten
Folgende Datenkategorien werden von der Unterhaltsvorschussstelle verarbeitet:
a) Stammdaten inkl. Kontaktdaten: Aktenzeichen, Name, Vorname des berechtigten Kindes und beider Elternteile, Geschlecht, Geburtsdatum, Geburtsort, Anschrift, Telefonnummer (optional), E-Mail-Adresse (optional), Familienstand, Kindschaftsverhältnis, Staatsangehörigkeit, Aufenthaltsstatus, renten-/Sozialversicherungsnummer, Bankverbindung
b) Daten zur Leistungsgewährung: Einkommensnachweise, Vermögensnachweise, leistungszeitraum, -höhe, -art, Angaben zur Unterbringung und zu Betreuungszeiten des Kindes, Daten zu Unterhaltsansprüchen, Daten zu Krankenversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung, Daten zur Dauer und Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses
6. Empfänger Ihrer Daten
☒ innerhalb des Verantwortlichen: Mitarbeiter des Sachgebietes Unterhaltsvorschuss, Sachgebietsleitung, Amtsleitung, Kämmerei, Kreiskasse
☒ Dritte (außerhalb des Verantwortlichen): Andere Sozialleistungsträger: DRV, Krankenversicherung, Jobcenter, Bundesagentur für Arbeit, andere Dritte (bei Rückforderungen aus Unterhaltsvorschusszahlungen): Finanzämter, Gerichte, kommunale Ämter, Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bundesministerium des Innern, Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz, Bundeszentralamt für Steuern, Bundesamt für Finanzen, Bundesrechnungshof, Landesrechnungshof, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, für den Bereich des Unterhaltsvorschuss zuständiges Landesministerium, ggf. Landesjugendamt, ggf. Landesverwaltungsamt, Insolvenzverwalter, Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e. V. (DIJuF), Ausländerbehörden, Auftragsverarbeiter (IT-Dienstleister) bei anderen Elternteilen: Arbeitgeber, Ausbildungsbetriebe, Versicherungsunternehmen
Darüber hinaus können personenbezogene Daten auch an öffentliche Stellen übermittelt werden wie z. B. Melderegister, Handelsregister, Grundbuchämter.
7. Datenerhebung bei anderen Stellen
Die Unterhaltsvorschussstelle kann zum Zwecke ihrer gesetzlichen Aufgabenerledigung nach dem UVG gem. Art. 6 Abs. 1 lit. c), Abs. 3 DS-GVO i. V. m. §§ 67a ff. Zehntes Buch Sozialgesetzbuch, § 6 Abs. 2, 5 und 6 UVG unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen personenbezogene Daten auch bei anderen öffentlichen und nicht-öffentlichen Stellen oder Personen erheben. Dies können sein: Andere Sozialleistungsträger: DRV, Krankenversicherung, Jobcenter, Bundesagentur für Arbeit, Finanzämter, Gerichte, bei anderen Elternteilen: Arbeitgeber, Ausbildungsbetriebe, Versicherungsunternehmen, Maßnahme- und Bildungsträger Darüber hinaus können personenbezogene Daten auch aus anderen teils öffentlichen Quellen bezogen werden wie z. B. Internet, Melderegister, Handelsregister, Grundbuchämter usw.
8. Übermittlung an ein Drittland oder eine internationale Organisation
Eine Übermittlung an ein Drittland oder eine internationale Organisation ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Falls es für den Zweck der Leistungsgewährung nach dem UVG jedoch zwingend erforderlich ist, geschieht eine Datenübermittlung unter Maßgabe der Art. 44, 45, 46 DS-GVO und des Art. 49 Abs. 1 lit. d DS-GVO.
9. Dauer der Speicherung Ihrer Daten
Für Daten zur Inanspruchnahme von Geldleistungen nach dem UVG besteht eine Speicherfrist bis nach Beendigung des Verfahrens zur Durchführung des UVG. Eine Beendigung des Verfahrens liegt vor, wenn keine Zahlung von Unterhaltsvorschuss mehr erfolgt und die Rückgriffsbearbeitung beim Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, abgeschlossen wurde. Innerhalb der vorstehend genannten Frist besteht kein Recht auf Löschung der personenbezogenen Daten.
10. Welche Rechte haben Sie?
Einige Rechte bestehen nur nach den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen und können auch durch spezielle Regelungen eingeschränkt oder ausgeschlossen sein.
Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden; ist dies der Fall, so hat sie ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten und auf die in Art. 15 DS-GVO im einzelnen aufgeführten Informationen.
Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen unverzüglich die Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten und ggf. die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten zu verlangen (Art. 16 DS-GVO).
Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass sie betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden, sofern einer der in Art. 17 DS-GVO im einzelnen aufgeführten Gründe zutrifft, z. B. wenn die Daten für die verfolgten Zwecke nicht mehr benötigt werden (Recht auf Löschung).
Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der in Art. 18 DS-GVO aufgeführten Voraussetzungen gegeben ist, z.B. wenn die betroffene Person Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt hat, für die Dauer der Prüfung durch den Verantwortlichen.
Die betroffene Person hat das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten Widerspruch einzulegen. Der Verantwortliche verarbeitet die personenbezogenen Daten dann grundsätzlich nicht mehr (Art. 21 DS-GVO).
Die betroffene Person hat das Recht, die sie betreffenden personenbezogenen Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesebaren Format zu erhalten und diese Daten einem anderen Verantwortlichen zu übermitteln (Art. 20 DS-GVO).
11. Recht auf Widerruf der Einwilligung bei einer Verarbeitung nach Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a) oder Art. 9 Abs. 2 Buchstabe a) DS-GVO
☐ Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten beruht auf einer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a) oder Art. 9 Abs. 2 Buchstabe a) DS-GVO). Daher haben Sie das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird.
12. Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde Im Rahmen der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten
haben Sie nach Art. 77 Abs. 1 DS-GVO das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde. Dies ist in Thüringen der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die
Informationsfreiheit, Häßlerstraße 8, 99096 Erfurt (www.tlfdi.de).
13. Gesetzliche oder vertragliche Pflicht zur Bereitstellung der Daten
Die Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten ist
☒ gesetzlich vorgeschrieben ☐ vertraglich vorgeschrieben ☐ für einen Vertragsabschluss erforderlich.
Sie sind verpflichtet Ihre personenbezogen Daten bereitzustellen:
☒ ja ☐ nein
Die Nichtbereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten hat zur Folge, dass keine Leistungsgewährung erfolgen kann.
14. Erfolgt die Datenverarbeitung mittels einer automatisierten Entscheidung?
☐ ja ☒ nein
15. Werden meine personenbezogenen Daten noch für einen anderen Zweck verarbeitet?
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten nur zu dem Zweck, für den die Daten erhoben wurden.
Stand: Oktober 2023