Informationen gem. Art. 13 und 14 DS-GVO - Abfallwirtschaft
1. Kontaktdaten der Verantwortlichen
Kreis Weimarer Land
vertreten durch die Landrätin
Bahnhofstraße 28, 99510 Apolda
Tel.: 03644 540-0
E-Mail: post.landratsamt@weimarerland.de
Innerorganisatorisch verantwortlich für die Datenverarbeitung:
Kreiswerke Weimarer Land
vertreten durch die Beigeordnete, diese vertreten durch den
Werkleiter
Telefon: 03644 540-681
Fax: 03644 540-679
E-Mail: post.kreiswerke@weimarerland.de
2. Kontaktdaten der Datenschutzbeauftragten
Kreis Weimarer Land | Datenschutzbeauftragte
Dienstsitz: Landratsamt Weimarer Land
Bahnhofstraße 28, 99510 Apolda
Telefon: 03644 540-139
E-Mail: post.datenschutzbeauftragte@weimarerland.de
3. Zwecke der Datenverarbeitung
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten dient insbesondere zur Erfüllung der Aufgaben des Landkreises Weimarer Land als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger. Sie dient zur Durchsetzung des Anschluss- und Benutzungszwanges an die öffentliche Abfallentsorgung. Hierfür speichern wir im Rahmen der Bearbeitung personenbezogene Daten zu folgenden Zwecken:
☒ Anschluss des Grundstückes an die öffentliche Abfallentsorgung
☒ Anschluss Gewerbeeinrichtungen/soziale Einrichtungen an die öffentliche Abfallentsorgung
☒ Antragsbearbeitung (z. B. Änderung des Grundstücks- /Wohnungseigentümers bzw. -Verwalters, der Personenzahl, der Behälteranzahl/-größe für den Privathaushalt und das Gewerbe, Anmeldung Sperrmüll, Elektro-, Elektronikschrott)
☒ Antrag auf Eigenkompostierung
☒ Berechnung der Abfallgebühren/Gebührenbescheiderstellung, Widerspruchsbearbeitung
☒ Erstellen von Tonnenaufträgen (Stellung, Abzug, Tausch)
☒ Ordnungswidrigkeiten-/Bußgeldverfahren (i.S.v. § 23 Abfallsatzung des Kreises Weimarer Land)
☒ Weiterleitung der Daten an die unter Punkt 6. aufgeführten Empfänger (z.B. im Rahmen von Beschwerden)
4. Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt auf der Grundlage von: Art. 6 Abs. 1 Buchst. c) und e) i. V. m. Abs. 3 DSGVO i. V. m. § 20 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG); Thüringer Datenschutzgesetz (ThürDSG), Abfallsatzung des Kreises Weimarer Land, Gebührensatzung zur Abfallsatzung des Kreises Weimarer Land. Abhängig von der konkreten Aufgabe werden die Kreiswerke zudem durch das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), die Abgabenordnung (AO), das Thüringer Ausführungsgesetz zum Kreislaufwirtschaftsgesetz (ThürAGKrWG), Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV), Thüringer Kommunalabgabengesetz (ThürKAG), Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO), Ordnungswidrigkeitengesetz (OwiG), Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG), Thüringer Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz (ThürVwZVG), Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) sowie durch darauf beruhende Verordnungen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ermächtigt.
5. Kategorien personenbezogener Daten
Abhängig von der jeweiligen Aufgabe, werden von Ihnen folgende Kategorien von personenbezogenen Daten durch die Kreiswerke Weimarer Land verarbeitet: Name, Vorname, Anschrift, Kontaktdaten (bei eigener Angabe), Bankdaten (bei erteilter Einzugsermächtigung), Daten aus dem Melderegister, Daten aus dem Gewerberegister.
6. Empfänger Ihrer Daten
☒ innerhalb des Verantwortlichen: Kreiswerke, Untere Gewerbebehörde, ggf. Sozialamt, Ordnungs- und Rechtsamt/Bußgeldstelle;
Kreiskasse/Vollstreckungsbehörde, Umweltamt
☒ Auftragsverarbeiter: Softwareanbieter der eingesetzten Fachverfahren (bei Support- und Wartungsarbeiten), beauftragte Entsorgungsunternehmen
☒ Dritte (außerhalb des Verantwortlichen): Postdienstleister, Thüringer Landesverwaltungsamt, Rechtsanwälte, Gerichte, Polizei, ggf. Bundesagentur für Arbeit, ggf. Meldebehörden
7. Übermittlung an ein Drittland oder eine internationale Organisation
Findet nicht statt.
8. Dauer der Speicherung Ihrer Daten
Die konkrete Speicherdauer kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht angegeben werden, da diese abhängig vom jeweiligen Verfahren ist. Generell werden Unterlagen, die eine Zahlung begründen, mindestens sechs Jahre aufbewahrt, die zugehörigen Buchungen zehn Jahre. Vorgänge im Verwaltungsverfahren werden nach Abschluss des Verfahrens in der Regel zehn Jahre aufbewahrt. Allgemein werden die im Zusammenhang mit der jeweiligen Aufgabenerfüllung erhobenen Daten, unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht, nachdem die Speicherung nicht mehr erforderlich ist.
9. Welche Rechte haben Sie?
Einige Rechte bestehen nur nach den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen und können auch durch spezielle Regelungen eingeschränkt oder ausgeschlossen sein.
Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden; ist dies der Fall, so hat sie ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten und auf die in Art. 15 DS-GVO im einzelnen aufgeführten Informationen.
Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen unverzüglich die Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten und ggf. die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten zu verlangen (Art. 16 DS-GVO).
Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass sie betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden, sofern einer der in Art. 17 DS-GVO im einzelnen aufgeführten Gründe zutrifft, z. B. wenn die Daten für die verfolgten Zwecke nicht mehr benötigt werden (Recht auf Löschung).
Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der in Art. 18 DS-GVO aufgeführten Voraussetzungen gegeben ist, z.B. wenn die betroffene Person Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt hat, für die Dauer der Prüfung durch den Verantwortlichen.
Die betroffene Person hat das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten Widerspruch einzulegen. Der Verantwortliche verarbeitet die personenbezogenen Daten dann grundsätzlich nicht mehr (Art. 21 DS-GVO).
Die betroffene Person hat das Recht, die sie betreffenden personenbezogenen Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesebaren Format zu erhalten und diese Daten einem anderen Verantwortlichen zu übermitteln (Art. 20 DS-GVO).
10. Recht auf Widerruf der Einwilligung bei einer Verarbeitung nach Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a) oder Art. 9 Abs. 2 Buchstabe a) DS-GVO
☐ Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten beruht auf einer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a) oder Art. 9 Abs. 2 Buchstabe a) DS-GVO). Daher haben Sie das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird.
11. Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde
Im Rahmen der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten haben Sie nach Art. 77 Abs. 1 DS-GVO das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde. Dies ist in Thüringen der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Häßlerstraße 8, 99096 Erfurt (www.tlfdi.de).
12. Gesetzliche oder vertragliche Pflicht zur Bereitstellung der Daten
Die Verpflichtung zur Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten ist abhängig vom jeweiligen Verfahren. Im Verfahren bezüglich des Anschlusses Ihres Grundstückes an die öffentliche Abfallentsorgung sind Sie zur Bereitstellung Ihrer Daten gesetzlich verpflichtet. Diese Pflicht ergibt sich aus § 4 Abfallsatzung des Kreises Weimarer Land. Im Falle einer Nichtbereitstellung kann Ihr Grundstück nicht ordnungsgemäß an die öffentliche Abfallentsorgung angeschlossen werden. Auf die Möglichkeit eines Ordnungswidrigkeitsverfahren nach § 23 Abfallsatzung des Kreises Weimarer Land wird in diesem Zusammenhang ausdrücklich hingewiesen. In allen übrigen Verfahren kann Ihr Anliegen / Antrag nicht bearbeitet werden, wenn Sie trotz Verpflichtung Ihre personenbezogenen Daten nicht bereitstellen.
13. Herkunft der personenbezogenen Daten
Grundsätzlich werden Ihre personenbezogenen Daten bei Ihnen erhoben, d. h. durch die entsprechenden Antragsformulare bzw. Ihre formlosen Anträge. In bestimmten Fällen kann jedoch eine Datenerhebung bei folgenden Dritten notwendig sein: Einwohnermeldeämter, Grundsteuerämter, Haus- bzw. Objektverwalter, Grundstückseigentümer, Gewerbeämter. Dies jedoch nur, wenn es eine gesetzliche Grundlage erlaubt.
14. Erfolgt die Datenverarbeitung mittels einer automatisierten Entscheidung?
Nein.
15. Werden meine personenbezogenen Daten noch für einen anderen Zweck verarbeitet?
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten nur zu dem Zweck, für den die Daten erhoben wurden.
Diese Datenschutzinformationen stellen wir Ihnen auf Wunsch auch in Papierform zur Verfügung.
Stand: November 2023