Bildung und Teilhabe

Für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 25 Jahre (Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben lediglich bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres) werden entweder neben dem monatlichen Regelbedarf bzw. ergänzend zum Wohngeld und Kinderzuschlag auch sogenannte Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft berücksichtigt (ausgenommen Berufsschüler mit Ausbildungsvergütung).

Folgende Leistungen können berücksichtigt werden:

  • Eintägige Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten für Schülerinnen und Schüler und für Kinder die eine Kindertagesstätte besuchen
  • Schülerbeförderung
  • Schulbedarf
  • Angemessene Lernförderung
  • Kosten zur gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in Schulen und Kindertageseinrichtungen
  • Aktivitäten in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit

Wir sind für Sie da

Frau Hoppe
03644 540-747

Sachgebietsleiterin
Widerspruchsbearbeitung, Klagen
Sachbearbeiterin M

Frau Krüger
03644 540-752

Sachbearbeiterin 
Asyl, SGB XII, Kinderzuschlag A-Z
Abrechnung mit Drittanbietern

Frau Szabo

Sachbearbeiterin 
Asyl, SGB XII, Kinderzuschlag A-Z
Abrechnung mit Drittanbietern

Frau Erlebach
03644 540-748

stellvertretende Sachgebietsleiterin 
Sachbearbeiterin A - E

Frau Linnicke
03644 540-756

Sachbearbeiterin F - H

Herr Holzmann
03644 540-751

Sachbearbeiter I, N - P 

Frau Förster-Krieger
03644 540-750

Sachbearbeiterin Q - R, W - Z

Herr Single
03644 540-753

Sachbearbeiter S - V