Betreuungsbehörde

Die Betreuungsbehörde unterstützt das Betreuungsgericht in Betreuungsverfahren und berät zur Antragstellung und Notwendigkeit hinsichtlich einer rechtlichen Betreuung von volljährigen Personen. Sie steht bestellten Betreuern und Bevollmächtigten beratend und unterstützend zur Seite. Zusätzlich erfolgen Beratungen über Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen und deren Beglaubigungen.

  • Ehepartner oder Angehörige können sich nicht automatisch rechtlich vertreten. Sorgen Sie daher rechtzeitig vor.
  • Zur Vermeidung eines Betreuungsverfahrens kann eine Vorsorgevollmacht erteilt werden; dazu klären die Mitarbeiterinnen der Betreuungsbehörde auf.
  • Die Betreuungsbehörde kann Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen öffentlich beglaubigen (Gebühr: 10,00 Euro).
  • Beratungen erfolgen zu den üblichen Geschäftszeiten bzw. können nach Vereinbarung auch außerhalb dieser durchgeführt werden. 
  • Hausbesuche sind möglich.

Wir sind für Sie da

Frau Kirschbach
03644 540-733

Beratung und Prüfung im Rahmen des Betreuungsverfahrens für die Städte Bad Berka und Blankenhain
VG Kranichfeld
VG Mellingen

Frau Wille
03644 540-745

Beratung und Prüfung im Rahmen des Betreuungsverfahrens für die Gemeinde Am Ettersberg
Gemeinde Grammetal
Gemeinde Stadt Bad Sulza

Frau Weber
03644 540-746

Beratung und Prüfung im Rahmen des Betreuungsverfahrens für die Stadt Apolda
Gemeinde Ilmtal-Weinstraße