Begleitetes Fahren mit 17

Seit dem Jahr 2007 ist auch in Thüringen das Begleitete Fahren mit 17 Jahren möglich.
Das Prinzip ist einfach: der noch nicht volljährige Fahrschüler muss bis zum 18. Geburtstag von einer erwachsenen Person begleitet werden, die mindestens 30 Jahre alt ist, seit mindestens fünf Jahren den Führerschein besitzt und nicht mehr als drei Punkte im Verkehrszentralregister des Kraftfahrt-Bundesamtes in Flensburg haben darf.

Detaillierte Informationen zu Anmeldung, Prüfung und Begleitpersonen finden Sie in einem Faltblatt des Thüringer Ministeriums für Bau und Verkehr, welches hier ebenso wie die Antragsformulare und Anlagen zum Download bereitsteht.