Allgemeiner Sozialer Dienst

Die Hauptaufgabe das Allgemeinen Sozialen Dienstes besteht in der Prüfung der Leistungsgewährung im Rahmen der Eingliederungshilfe nach dem 2. Teil des Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX).

Die Leistungsgewährung kann aus verschiedenen Elementen bestehen und sich beispielsweise auf die Bereiche Beratung, Wohnen, soziale Kontakte, Frühförderung, Schul-/ Ausbildung, Beschäftigung/Arbeit oder auch auf Pflegeleistungen beziehen und als Sach- oder Geldleistung (Persönliches Budget) ausgereicht werden.
Sie erfolgt im Rahmen der Teilhabe- und Gesamtplanung.

Zur weiteren Information:

  • Beratungen erfolgen zu den üblichen Geschäftszeiten bzw. können nach Vereinbarung auch außerhalb dieser durchgeführt werden.
  • Hausbesuche sind möglich.

Wir sind für Sie da

Frau Heinicke
03644 540-744

Sachgebietsleiterin
Teilhabe-/Gesamtplanung für Personen mit geistiger/körperlicher Behinderung F
Frühförderung A - F

Frau Rosenberger
03644 540-710

Sozialarbeiterin 
Teilhabe-/Gesamtplanung für Personen mit geistiger/körperlicher Behinderung A - E, G - I

Herr Geisler
03644 540-700

Sozialarbeiter
Teilhabe-/Gesamtplanung für Personen mit geistiger/körperlicher Behinderung J - Q
Schulbildung A - K

Frau Seyfarth
03644 540-703

Sozialarbeiterin 
Teilhabe-/Gesamtplanung für Personen mit geistiger/körperlicher Behinderung T
Frühförderung G - N
Schulbildung L - R

Frau Stracke
03644 540-726

Sozialarbeiterin 
Teilhabe-/Gesamtplanung für Personen mit seelischer Behinderung G - Z

Frau Weber
03644 540-730

Sozialarbeiterin 
Teilhabe-/Gesamtplanung für Personen mit geistiger/körperlicher Behinderung R - S
und mit seelischer Behinderung A - F

Frau Höhn-Fiebiger
03644 540-699

Sozialarbeiterin
Teilhabe-/Gesamtplanung für Personen mit geistig/körperlicher Behinderung U - Z
Menschen mit Suchterkrankung A - Z
Schulbildung S - Z

Frau Preißer
03644 540-398

Sozialarbeiterin 
Teilhabe-/Gesamtplanung für Kinder bis zum Schuleintritt
(heilpädagogische Leistungen/Frühförderung) O - Z