Kontaktpersonenmanagement bei stationär liegenden Patienten oder Bewohnern
Laut § 9 Abs.4 Nr. 1 der Thüringer Verordnung zur Regelung infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV-2 vom 24. November 2021 gilt für Kontaktpersonen, die stationär behandelt oder betreut werden eine 10-tägige Quarantäne unabhängig von ihrem Genesenen- oder Impfstatus.