Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt erlässt Allgemeinverfügung

Anordnung des verstärkten Monitorings bei Wildschweinen zur Früherkennung der Afrikanischen Schweinepest (ASP)

Im Kreis Weimarer Land haben die Jagdausübungsberechtigten ab 15. November 2021 jedes verendet aufgefundene Wildschwein (Fall- und Unfallwild) sowie jedes kranke erlegte Wildschwein unverzüglich unter konkreter Angabe des Fund- bzw. Erlegungsortes beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt anzuzeigen. 
Weiterhin haben die Jagdausübungsberechtigten nach ihren Möglichkeiten bei der Kennzeichnung sowie bei der Bergung und Beseitigung der genannten Tierkörper nach näherer Anweisung des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes mitzuwirken oder die Durchführung dieser Maßnahmen zu dulden.

Grundlage hierfür ist eine Allgemeinverfügung des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes, die am 12. November 2021 auf der Internetseite des Kreises Weimarer Land amtlich bekanntgemacht wurde und am 15. November 2021 in Kraft tritt.

Anlass der Allgemeinverfügung war der im Landkreis Meißen (Sachsen) am 13.10.2021 amtlich festgestellte Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) beim Wildschwein. Im Bereich der Gemeinde Radeburg wurden Wildschweine bei einer Jagd erlegt. Bei der virologischen Untersuchung dieses Wildes wurde die Afrikanische Schweinepest bei einem der genannten Wildschweine nachgewiesen. Weiterhin wurde bei einem verendet aufgefundenen Wildschwein in unmittelbare Nähe zum Erlege-Ort des ersten ASP-Virus positiven Wildschweines ebenfalls ASP-Virus nachgewiesen und bestätigt. 
Damit beträgt die Entfernung vom nächstgelegenen Ausbruch bis zur Thüringer Landesgrenze weniger als 100 km. Detaillierte Erkenntnisse zur räumlichen Verbreitung der Infektion im Umkreis um den Fundort bzw. Erlege-Ort der positiv beprobten Wildschweine liegen aktuell nicht vor.

Ein weiteres Fortschreiten der Infektion in westlicher Richtung kann nicht sicher ausgeschlossen werden, daher die Allgemeinverfügung für den Kreis Weimarer Land.