Landratsamt gibt Gastronomie und Handel Rückendeckung

Auch im Weimarer Land gehen die 7-Tage-Inzidenzen in der Corona-Pandemie erfreulich nach unten. Gastronomie und Einzelhandel werden wieder möglich, aus „to go“ wird Essen am Tisch. Zunächst im Freien, dann - unter bestimmten Auflagen – im geschlossenen Raum. Gastwirte schöpfen nach langer Zeit wieder Hoffnung. Allerdings ist auch die Unsicherheit groß.
Welche Regeln gelten denn nun? Was ist erlaubt, und wofür droht womöglich ein Bußgeld?
Landrätin Christiane Schmidt-Rose verfügt seit Anfang der Pandemie über eine Gruppe von zehn SARS-CoV-19-Fachleuten im Außendienst. Das Team arbeitet fachamts-übergreifend und versteht sich in der aktuellen Situation vorrangig als Ansprechpartner für die Bürger. 
Bei Kontrollbesuchen in Handels- und gastronomischen Einrichtungen geben die Mitglieder des Projektteams zunächst sachdienliche Hinweise, wie die jüngste Verordnung der Landesregierung in jedem speziellen Fall rechtskonform einzuhalten ist. Erst in einem zweiten Schritt wird einige Tage später überprüft, ob die Hinweise beachtet worden sind. Angst vor dem Besuch des Projektteams muss also niemand haben. Respekt im Umgang miteinander und Kooperationsbereitschaft zahlt sich aber für alle aus. 
Während aller Phasen des Lockdowns stellten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verschiedener Fachämter einen Teil ihrer Arbeitszeit in den Dienst der guten Sache und halfen, die Hygieneregeln für den Einzelhandel, im Bereich der körpernahen Dienstleistungen und in der Gastronomie rechtskonform einzuhalten.