Landrätin bittet um Verständnis

Hohes Arbeitsaufkommen im Sachgebiet Asyl und immer noch keine einheitliche Regelung vom Land.

In letzter Zeit häuften sich im Landratsamt Weimarer Land ärgerliche Anrufe von Bürgerinnen und Bürgern, die ukrainische Flüchtlinge privat bei sich aufgenommen haben.

Grund sind die Entschädigungszahlungen für die Unterbringung, für die es immer noch keine pauschal geregelten Finanzhilfen vom Land gibt. „Eine durch den Freistaat Thüringen in Aussicht gestellte Unterstützung für Bürgerinnen und Bürger, welche ukrainische Flüchtlinge im eigenen Wohnraum aufnehmen, ist bis heute nicht existent aber dringend erforderlich, um eine einheitliche thüringenweite Verfahrensweise zu gewährleisten und eine Kostenerstattung zu sichern.“ kritisiert Landrätin Christiane Schmidt-Rose.

Um das Engagement von Privatpersonen bei der Aufnahme von ukrainischen Kriegsflüchtlingen jedoch zu unterstützen, hat der Kreis Weimarer Land aus Ermangelung einer Landesregelung eine eigene Regelung geschaffen. Nach dieser Regelung zahlt das Landratsamt bei Antragstellung auch aus. Die finanzielle Unterstützung von privaten Haushalten bei der Unterbringung von Geflüchteten durch den Kreis Weimarer Land ist notwendig, da auf die privaten Unterkunftskapazitäten nicht verzichtet werden kann.

Vorrangig ist und bleibt natürlich die Erstversorgung der Ukrainer, die bis jetzt Zuflucht im Weimarer Land gesucht haben, mit Stand 17.05.2022 sind es rund 800.  

Aus diesem Grund bittet die Landrätin um Verständnis, wenn es bei der Begleichung der Unterkunftsentschädigungen für Privatpersonen zu Wartezeiten kommt. Das Arbeitsaufkommen im Sachgebiet Asyl hat sich mit Beginn der Flüchtlingswelle erheblich gesteigert und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind bemüht diesem gerecht zu werden und eingehende Anträge zeitnah zu bearbeiten.