3G-Regel für Besucher im Landratsamt Weimarer Land

Ab sofort gilt für die Besucher im Landratsamt in Apolda ebenfalls die 3G-Regel. Nur geimpfte, genesene und getestete Besucher haben dann noch Zutritt ins Amt. Die entsprechenden Nachweise müssen mitgeführt und auf Verlangen vorgelegt werden.

Die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung im Landratsamt und die Einhaltung der Hygieneregelungen bleiben weiterhin bestehen und sind zwingend einzuhalten.

Für Besucher, die nicht geimpft und nicht von einer Corona-Infektion genesen sind wird ein arbeitstäglicher Testnachweis gefordert.

Der geforderte Testnachweis kann auf folgende Weise erbracht werden:

  • durch das negative Testergebnis eines PCR-Tests, sofern die zugrundeliegende Testung nicht mehr als 48 Stunden zurückliegt;

  • durch das negative Testergebnis eines alternativen Nukleinsäure-Amplifikationsverfahrens sofern die zugrundeliegende Testung nicht mehr als 24 Stunden zurückliegt;

  • durch eine Bescheinigung über das negative Ergebnis eines Antigenschnelltests sofern die zugrundeliegende Testung nicht mehr als 24 Stunden zurückliegt oder

  • durch einen vor Ort durchgeführten Selbsttest.

Diese Regelung ist zurückzuführen auf die neue Allgemeinverfügung des Kreises Weimarer Land, die am Mittwoch (15.12.2021) in Kraft trat.