3G-Regel für Beschäftigte im Landratsamt Weimarer Land

Seit dem 24.11.2021 gilt für die Beschäftigten im Landratsamt in Apolda die 3G-Regel. Nur geimpfte, genesene und getestete Bedienstete haben dann noch Zutritt ins Amt. Die entsprechenden Nachweise müssen mitgeführt und auf Verlangen vorgelegt werden.

Der Zutritt für Besucher ins Landratsamt ist nach vorheriger Terminabstimmung und durch Einlassregulierung weiterhin möglich. Die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung im Landratsamt und die Einhaltung der Hygieneregelungen bleiben bestehen und sind zwingend einzuhalten.

Für Beschäftigte, die nicht geimpft und nicht von einer Corona-Infektion genesen sind wird ein arbeitstäglicher Testnachweis gefordert.

Der geforderte Testnachweis kann auf folgende Weise erbracht werden:

  • durch das negative Testergebnis eines PCR-Tests, sofern die zugrundeliegende Testung nicht mehr als 48 Stunden zurückliegt;

  • durch das negative Testergebnis eines alternativen Nukleinsäure-Amplifikationsverfahrens sofern die zugrundeliegende Testung nicht mehr als 24 Stunden zurückliegt;

  • durch eine Bescheinigung über das negative Ergebnis eines Antigenschnelltests sofern die zugrundeliegende Testung nicht mehr als 24 Stunden zurückliegt oder

  • durch einen vor Ort durchgeführten Selbsttest.

Diese Regelung ist zurückzuführen auf das neue Bundes-Infektionsschutzgesetz, das am Mittwoch (24.11.2021) in Kraft tritt.