Corona Bürgertestzentren im Kreisgebiet
Auf dieser Seite finden Sie Bürgertestzentren, wo Sie sich auf das Coronavirus testen lassen können.
Wer hat Anspruch auf Bürgertestungen?
Folgende asymptomatische Personen haben Anspruch auf eine KOSTENFREIE Testung mittels PoC-Antigen-Tests (zertifizierte Antigen-Schnelltests):
- Kinder unter 5 Jahren, also bis zu ihrem fünften Geburtstag
- Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (z.B. Schwangere im ersten Schwangerschaftsdrittel, Personen die zum Zeitpunkt der Testung nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft werden können oder in den letzten drei Monaten vor der Testung aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft werden konnten)
- Personen, die zum Zeitpunkt der Testung an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen das Coronavirus teilnehmen
- Personen, die mit einer mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierten Person in demselben Haushalt leben
- Personen, bei denen ein Test zur Beendigung der Quarantäne erforderlich ist („Freitesten“)
- Pflegende Angehörige
- Besucher und Behandelte oder Bewohner in stationären bzw. ambulanten Pflege- und Krankeneinrichtungen
- Leistungsberechtigte, die im Rahmen eines Persönlichen Budgets nach dem § 29 SGB IX Personen beschäftigen, sowie Personen, die bei Leistungsberechtigten im Rahmen eines Persönlichen Budgets beschäftigt sind
- Wenn es die nachfolgenden Einrichtungen oder der öffentliche Gesundheitsdienst verlangen, dann auch Besucher und Behandelte oder Bewohner in:
- Rehabilitationseinrichtungen
- Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
- Einrichtungen für ambulante Operationen
- Dialysezentren
- ambulante Dienste oder stationäre Einrichtung der Eingliederungshilfe
- Tageskliniken
- Entbindungseinrichtungen
Folgende asymptomatische Personen erhalten eine Testung mittels PoC-Antigen-Tests (zertifizierte Antigen-Schnelltests) gegen 3€ - Eigenbeteiligung:
- Personen, die am Tag der Testung eine Veranstaltung in Innenräumen besuchen wollen
- Personen, die am Tag der Testung Kontakt zu Personen haben werden, die
- Das 60. Lebensjahr vollendet haben und/oder
- aufgrund einer Vorerkrankung oder Behinderung ein hohes Risiko aufweist, schwer an COVID-19 zu erkranken
- Personen, die durch die Corona-Warn-App einen Hinweis auf ein erhöhtes Risiko erhalten haben („rote Kachel“).